| [GAA, Bd. VI, S. 98] Militairgericht lebte in der Hoffnung, daß das ältere Depositen-Wesen bis zu dem Abgange des Auditeurs Grabbe nach den vielfachen Liquidationen wenigstens bis auf 5kleine unbedeutende Posten in Ordnung gebracht worden sey; allein es hat sich hierin getäuscht gefunden. Es fand sich nemlich der jetzige Einl.[ieger] Otto Küster aus Hovedissen, früher Soldat in der 3t Compagnie, bei dem unterzeichneten Auditeur vorgestern ein, producirte einen Schein des Inhalts: 10 Der Otto Küster hat hier hundert Thaler wegen des Heiraths-Consenses erlegt und einen Thaler für den Depositions-Schein bezahlt. Detmold den 3t Decbr. 1833. 15 L. S Grabbe, und forderte diese ein hundert Rthlr. nebst Zinsen zurück, bemerkte auch, daß ihm vom Auditeur Grabbe vier Proc. Zinsen mündlich versprochen worden seyen. Bei den frühern 20Liquidationen konnte dieses Depositum nicht eingefordert werden, da es in das Depositenbuch gar nicht eingetragen worden ist. Es wird nun gehorsamst angefragt, wie sich das Militairgericht in dieser Sache weiter verhalten solle. Da der Auditeur Grabbe sich nicht im hiesigen Lande aufhält, so wird bei 25demselben durch etwaige Correspondenz schwerlich etwas auszurichten seyn, jeden Falls aber wird derselbe wohl nicht im Stande seyn von Frankfurt aus 100 Rthlr. hieherzusenden. Es dürfte deshalb, da die Schuld durch Vorzeigung des Scheins als richtig dargethan ist, am Zweckmäßigsten der Frau Auditeurin 30Grabbe aufgegeben werden die 100 Rthlr. nebst Zinsen dem Militairgerichte zu bezahlen. Der jetzt eingetretene Fall macht es indessen nach der Ansicht des Militairgerichts nunmehr durchaus nöthig, daß zur Revision aller frühern Deposita eine Edictalladung erlassen 35werde, wenn anders Fürstl. Militair-Kasse vor etwaigen künftigen Schadens-Klagen bewahrt werden soll. Es dürfte hierzu auch grade jetzt der passendste Zeitpunct seyn, da sehr viele dabei interessirte Personen nur im Winter sich im hiesigen Lande aufhalten. Es wird deshalb bei Hochfürstlicher Regierung 40gehorsamst angefragt, ob eine solche Edictal-Ladung erlassen werden solle.Böger.Pustkuchen |
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