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Nr 2557

pr. 9 c

Ad acta et reed.[etur] Detm. d. 9. April 1831

                              v. M.

5Vorerst ad acta. Detmold d. 12. April 1831

                              v. M.

  Detmold den 9ten Febr. [richtig: April] 1831.

                                
                                 Regierung!
10    Gehorsamster Bericht
des Auditeurs Grabbe,
ad rescr. vom 9ten
h. m. (n. 2548),
  die Gebühren
15  der Untersuchungs-
  commission
                betreffend.    Unterzeichneter kann neben-
                        genanntes verehrliche Rescript,
                        da die Mitglieder der Unter-

20suchungscommission nicht gleich zu Hause zu finden sind,
diesen erst Morgen zu ihrem Gutachten mittheilen. Indeß
möchte die Sache mit Folgendem erledigt seyn:

  es ist Observanz, daß diejenigen Militairs, welche sich gleich
beim Schwören zum Militairdienst zur Untersuchung melden,
25gar nichts für dieselbe bezahlen, — dafür haben die Untersuchungsmitglieder
Mühe genug, selbst die Copialien laufen
auf mehrere Thaler bei solchen zeitig Untersuchten an, —

  dann aber, wenn sich die ein Jahr vorher beeidigten Soldaten
oder die gar nicht aufgefoderten Conscribirten, erstere wohl,
30weil sie die zeitige Meldung aus Nachlässigkeit oder Frivolität
versäumt, letztere aus meist voreiliger Furcht p. p. melden,
ist es nach dem usus der Untersuchungscommission und wie
der Auditeur Rottberg ihn Unterzeichneten mündlich überliefert
hat, auch der verstorbene Hauptmann Grupe ihn kannte,
35und der Hofrath Piderit als ehemaliges Mitglied der Commission
ihn bestätigen wird, Gebrauch: daß der zu Untersuchende
1rthlr. dem Dr. Med., 1 rthlr. dem commandirten
Offizier, 1 rthlr. dem Auditeur, 18 mgr. dem Chirurgus (bei
Stellvertretern, die sich untersuchen lassen müssen, aber

 

 
 
Werktext:Anmerkungen: