| [GAA, Bd. V, S. 394] von Paul Friedrich u. Fritz Ebers. Detmold, Meyer 1923. S. 53—54.) S. 54. S. 13, Z. 4: gehorsamster] mit erhalten. durch einen Devotionsstrich verbunden S. 12, Z. 33 f.: Sollte auch nicht die neueste Ausgabe vorhanden seyn: Die dritte vom Jahre 1817, ebenso wie die erste und zweite vom Jahre vorher bei Göschen in Leipzig erschienen.20. H Nach dem Katalog der Firma C. G. Boerner in Leipzig für die Auktion LXXXVII vom 19. und 20. Februar 1907, in dem das Autograph auf S. 39 unter Nr 157 aufgeführt ist. Danach beträgt der Umfang ⅔ S. in 80 und findet sich über dem Texte der Vermerk des Empfängers „Hr. Stud. Grabbe, Detmold 1818.“ Nach Nr 22 ist Müllners „Schuld“ doch geliefert worden.21. H: 2 Doppelbl. in 40; 5 S. F: GrA T: Gegenw. S. 9—10. D: WGr IV 148—51, als Nr 3. S. 13, Z. 20: Bücher] Büche H S. 15, Z. 2: die] beim Wechsel der Seite versehentlich wiederholt H S. 15, Z. 7: Hiemit] Hiennit H S. 13, Z. 13: Kritische Beleuchtung: Diese Wendung ist übernommen von der im Jahre zuvor erschienenen Denkschrift des Archivrats Clostermeier; siehe G05S0392Z34Nr 17. In seinem, aus Stuttgart vom 27. September 1872 datierten Briefe an Oscar Blumenthal schreibt Freiligrath u. a.: „Jetzt noch ein Wort über den in Grabbe's Brief an seine Eltern vorkommenden Ausdruck 'Kritische Beleuchtung.' Der Ausdruck ist Ihnen gewiß aufgefallen. Ich glaube Ihnen aber sagen zu können, wie Grabbe dazu gekommen ist. Nämlich ganz unzweifelhaft so: — Gleich Karl August von Weimar wollte auch die Fürstin ('vormundschaftliche Regentin') Pauline zur Lippe im Jahr 1816 die von den deutschen Fürsten 1815 versprochene landständische Verfassung in ihrem Ländchen einführen. Karl August setzte das Ding durch, Pauline stieß auf den Widerstand der Ritterschaft u. der Städte des lippischen Landes, welche den 3ten Stand, die Bauern, nicht vertreten wissen wollten, u. deßfalls eine Beschwerdeschrift bei'm Bunde einreichten. Dagegen mußte nun, auf den Wunsch der volksfreundlichen Fürstin, mein alter Freund u. Lehrer, Archivrath Clostermeier, nachmals Grabbe's Schwiegervater, mit schwerem Geschütz (historischem und staatsrechtlichem) in's Feld rücken. Er schrieb eine 'Kritische Beleuchtung' jener Beschwerdeschrift, die, 1817 in klein Folio gedruckt, großes Aufsehn in den betreffenden Kreisen machte, ihren Zweck aber dennoch nicht erreichte. Ich erinnere mich noch sehr wohl der Entstehungszeit des Buches, u. wie es |
| |