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[GAA, Bd. V, S. 145]

 


am 28st März so gestellt als in der Proceßtabelle angegeben.


  Ewr Hochwohlgeboren bitte ich nöthigenfalls diese Erläuterung
zur Proceß-Tabelle legen zu lassen, oder wenn
5Sie noch Erinnerungen hätten, mir gütigst zu bestimmen,
wann ich Sie zur Vernehmung oder Erledigung derselben
mit meinem Besuche beschweren darf.

  Da einmal hier von der Proceß-Tabelle die Rede ist,
so bemerke ich zur Untersuchung gegen den Advocaten
10Stein, daß derselbe heute mit seiner Deduction nicht eingekommen
ist, also nunmehr ex officio erkannt werden
wird. Sowohl weil die ganze Sachlage die Mittheilung ad
deducendum erlaubte und vielleicht erheischte, als auch
weil ich unter anderen im Gönner dieses theoretisch bestätigt
15fand, endlich auch um zwei Advocaten (die hier partes
sind) die Möglichkeit abzuschneiden, künftig in leeren Formalien
-Anfechtungen die Sache auszudehnen, hielt ich nach
langer Erwägung die Mittheilung ad deducendum binnen
kurzer Frist für das Sicherste und Beste.
Die Proceßtabelle ist    
wieder angebogen.    Ich verharre voll Hochachtung
Detmold den 7t Apr.    Ewr Hochwohlgeboren
        1827                        gehorsamster Grabbe.

[Adresse:] Sr Hochwohlgeboren dem Herrn RegierungsRath
25von Meien allhier.
Handschrift Frankfurt a/M den 28 April 1827
      Verehrtester Herr,

  Ich wünschte recht sehr, daß inliegender Brief in die Hände
Ihres Herrn Sohnes, den ich von der Universität aus kenne und
30dessen Aufenthalt mir unbekannt ist, käme, ebenfalls würde
es Ihrem Herrn Sohn gewiß sehr lieb sein in Besitz desselben
zu kommen. Ich weiß keine andere Auskunft als Ihre
Güte deßfalls in Anspruch zu nehmen und Sie um Ergänzung
der Addresse und Beförderung desselben ergebenst zu bitten.

35                                
                                 F. Kettembeil
                                

[Adresse:] Handschrift Herrn Grabbe in Detmold frey