| [GAA, Bd. V, S. 143] Bewilligung Hochfürstlicher Regierung frei geliefert erhalten, wagt der Advocat Grabbe, unter der Bitte, daß im Abschlagungsfalle bloß tacite sein Gesuch verweigert werde, Hochderselben Ermessen gehorsamst anheim zu geben: 5 ob ihm nicht behufs des bei der Geschäfts- führung des Militairgerichts statt findenden Verbrauchs eine angemessene Quantität Schreibmaterials, wenn auch nur Papieres, in freier Lieferung zuzuerkennen sey. 10Conc.[epit] Grabbe. Exped. d. 10. ej. Dem Advocaten Grabbe wird aus dessen Vorstellung, die in Geschäften des Militairgerichts aufzuwendenden Schreibmaterialien betreffend, unverhalten, daß ihm letztere von dem 15Auditeur Rotberg, für welchen er fungirt, verabfolgt werden müssen. Detmold den 9. Jan. 1827. v. M. G. P. M. Lesen will ich das Buch und Ihnen danken für die gefällige 20Mittheilung. Annehmen zum Geschenke werde ich es aber nicht, indem ich Ihren guten Willen doch schon erkenne, und es am Ende verlegen möchte, gleich vielen andern. très obéissant 25serviteur Detmold d. 31st Jan. 1827 Ewr Hochwohlgeboren gebe ich, da eine Veränderung der präsentirten Proceßtabelle 30mir wohl nicht gestattet wird, die von Ihnen befohlene Erläuterung der Nummer 7 in Nachfolgendem: ein sinnentstellender Schreibfehler ist in dieser Nummer nicht enthalten, wohl aber mag das Material der Sache |
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