| [GAA, Bd. V, S. 138] Entschließung Serenissimi auf meinen, im submissesten Zutrauen zu Höchstderoselben Durchlauchtigsten Person, unmittelbar unterthänigst eingereichten, Antrag vom 2t September aus Hochfürstlicher Regierung mir, wie jede andere, im 5gewöhnlichen Geschäftsgang erfolgende, Verfügung, offen durch die Hand eines Canzleibothen insinuiret werden würde, — dieser empfindlichen Kränkung hatte ich micht nicht versehen. Die dadurch dieser, ihrer Natur nach so delicaten, Sache 10beförderte Publicität compromittirt nicht nur mich, sondern auch den Advocaten Grabbe, ja selbst auch den Bibliothekar Wasserfall. Um einen Gehülfen in meinem Archivamte habe ich in meiner unterthänigsten Bittschrift nicht gebethen. 15 Ich habe aber hiernächst, bei Gelegenheit der Einsendung der von mir revidirten letzten Militair-Casse-Rechnung des Herrn Raths Piderit von 1825 an Hochfürstliche Regierung schon vorläufig darauf angetragen, wegen meines, schon so weit vorgerückten, zur Wahrnehmung eines Rechnungsamtes 20nicht mehr tauglichen, Alters von den mir bisher obgelegenen Militair-Rechnungs-Revisions-Geschäften in ihrem ganzen Umfange entbunden zu werden. Da ich nun an der Gewährung meiner Bitte nicht zweifeln kann, mithin durch solche mir schon allein eine große Erleichterung 25zu theil wird: so erkläre ich hiedurch gehorsamst, daß ich auf die Hülfe des Herrn Bibliothekars Wasserfall gänzlich verzichte, und meinem Archivamte noch ferner, wie bisher, vorzustehen, und genügen zu können, gedenke. Ubrigens wird mich nichts in der Uberzeugung stöhren, daß 30der, ich betheure es bei Gott! ohne alle Nebenrücksicht, aus wahrem Pflichtseifer zu meinem Nachfolger am Archiv in unterthänigsten Vorschlag gebrachte, Advocat Grabbe, welchem, wie ich mir schmeichle, es am competentesten beurtheilen zu können, alle für diese Bestimmung erforderliche Eigenschaften, 35wenigstens in einem höhern Grade als gegenwärtig irgend einem andern beiwohnen, gerade derjenige ist, der, nach stets fortschreitender fernerer Ausbildung, in diesem Posten dem hohen Fürstenhause Lippe, dem Lippischen Lande und dem Staatsdienste am meisten nützlich werden könnte. 40 Die Anwendung des Grundsatzes, daß keine Anwartschaften gegeben werden, welche jener Betrachtung weit nachstehen |
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