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[GAA, Bd. V, S. 135]

 


da derselbe sich die, zu archivalischen Geschäften erforderlichen
Kenntniße zu verschaffen bemüht gewesen, bald
12. Jahre die Kammer-Registratur besorgt hat, in Registratur
Geschäften also gut bewandert, auch bei der Bibliothek als
5Bibliothekar angestellt ist, welches Amt er, wie jenes, mit
Fleiss und Accuratesse besorgt.

  Beide Ämter würde derselbe auch als Gehülfe im Archiv
sehr gut beibehalten können, da die Geschäfte derselben, besonders
die der Registratur mit den archivalischen Geschäften
10homogen sind. — Z. B. nach dem U. P. M. des A. R. Clostermeier
die unumgänglich nöthige Durchsicht der zum Archiv
abgegebenen Acten und deren Eintragung in die betreffenden
Repertorien —; solche also, ohne Nachtheil für eines derselben
zu besorgen, von dem Bibliothekar Wasserfall wohl
15versehen werden können, zumahl auch der A. R. Clostermeier
auser den Archivalischen Geschäften, verschiedene damit nicht
in Verbindung stehende Geschäffte zu versehen, übernommen
hat. und es wird überdem Jener, wie das gedachte U. P. M.
besagt, durch das von diesem verfaßte Directorium Archivi
20Lippiaci in Stande gesetzt, alle ihm nöthige, oder von den
Landesbehörden verlangte Urkunden und Acten leicht aufzufinden,
und vorzulegen.

  Dem ArchivRath Clostermeier würde daher nach meinem
unterthänigsten Ermessen nomine Serenissimi bekannt zu machen
25sein, dass, da keine Anwartschaften ertheilt werden, seinem
Gesuch, um Ernennung des Advocaten Grabbe zu seinem
Nachfolger im Archiv-Amte nicht deferirt werden könne,
höchstdieselbe jedoch zu seiner Erleichterung in diesem Amte,
den Bibliothekar Wasserfall als Gehülfen anzustellen, gnädigst
30gewillet sind, und dessen Erklärung hierüber baldigst entgegen
gesehen werde.

  s.[alvo] m.[eliore] Detmold d. 26 t. Oct: 1826

vFunck.

  Dem vorstehenden Voto des Herrn Kanzlers muß ich mich
35überall conformiren. Da das Archiv, nachdem dasselbe einmal
geordnet ist, einen in dem kräftigsten Lebensalter stehenden
Mann nicht zureichend beschäftigt: so scheint, wegen der vielfach
verwandten Geschäfte und Hülfswissenschaften, keine
zweckmäßigere Verbindung getroffen werden zu können, als
40wenn die Verwaltung des Archivs und der Bibliothek in ein
und derselben Person vereinigt wird. Ohne die Qualification