Das Christian-Dietrich-Grabbe-Portal
 
GAA, Bd. V, S. 134 zurück Seite vorwärts

[GAA, Bd. V, S. 134]

 


Militairgesetzgebung, besondern Reglements und Kriegs-Artikel,
welche er vom Auditeur Rotberg in Empfang nehmen
kann, genau befolgen und anwenden, wo nöthig den Rath
desselben unter Einsicht der Voracten nachsuchen und stets in
5Übereinstimmung mit dem Chef des Militairgerichts, Obristlieutenant
Böger, handeln, bey differirenden Ansichten aber
seine Meinung besonders vortragen werde. Überdem hat er
bey der Untersuchungs-Commission über die Gebrechen der
Militairpflichtigen die Gutachten der Mitglieder jener Commission
10zu protocolliren, und die Protocolle mit seiner Ansicht
zur Entscheidung an die Regierung einzusenden.

  Zur Beeidigung über die treue Erfüllung seiner Verpflichtungen
ist terminus auf den 28. d. M. angesetzt, und soll
über demnächstige Belohnung für ausgerichtete Geschäfte besonders
15resolvirt werden. Detmold d. 19. Octobr. 1826.
   LeopoldFzL.
vF.        H.                        v. M.

1) [Am Rande:] d. 25 Oct. 1826 ist der p Grabbe auf diese
Pflichten beeidigt.
20TKellner.

1) [Randbemerkung des Fürsten:] Einverstanden. LeopoldFzL.
    P.[ro] V.[oto] Comm[un]o

  Der Archivrath Clostermeier hat in seiner Serenissimo übergebenen
untthgstn Bittschrifft und dem derselben beigelegten
U. P. M. um die Ernennung eines Nachfolgers im ArchivAmte,
25wegen seines 75jährigen Alters, der Abnahme seines Gedächtnißes,
und wegen schon gehabten mehreren Anfälle von
Schwindel nachgesucht, auch hiezu den Advocat Grabbe
untthgst in Vorschlag gebracht.

  Dann ist auch vom Bibliothekar Wasserfall in der anliegenden
30Bittschrifft um die Anstellung als Gehülfe im Archiv
untthgst nachgesucht worden.

  Da bekanntlich nach der Verfügung Serenissimae pie Defunctae
keine Anwartschafften mehr ertheilt werden sollen: so
kann zwar jenem Gesuch des Archivraths Clostermeier nicht
35deferirt werden. Sehr gut würde es aber nach meinem untthgstn
Dafürhalten sein, wenn ihm aus jenen von ihm angeführten
Ursachen ein Gehülfe beigegeben werde, und ich finde keinen
Anstand, dem Bibliothekar Wasserfall den Vorzug zu ertheilen,