| [GAA, Bd. V, S. 134] Militairgesetzgebung, besondern Reglements und Kriegs-Artikel, welche er vom Auditeur Rotberg in Empfang nehmen kann, genau befolgen und anwenden, wo nöthig den Rath desselben unter Einsicht der Voracten nachsuchen und stets in 5Übereinstimmung mit dem Chef des Militairgerichts, Obristlieutenant Böger, handeln, bey differirenden Ansichten aber seine Meinung besonders vortragen werde. Überdem hat er bey der Untersuchungs-Commission über die Gebrechen der Militairpflichtigen die Gutachten der Mitglieder jener Commission 10zu protocolliren, und die Protocolle mit seiner Ansicht zur Entscheidung an die Regierung einzusenden. Zur Beeidigung über die treue Erfüllung seiner Verpflichtungen ist terminus auf den 28. d. M. angesetzt, und soll über demnächstige Belohnung für ausgerichtete Geschäfte besonders 15resolvirt werden. Detmold d. 19. Octobr. 1826. 1) [Am Rande:] d. 25 Oct. 1826 ist der p Grabbe auf diese Pflichten beeidigt. 20TKellner. 1) [Randbemerkung des Fürsten:] Einverstanden. LeopoldFzL. P.[ro] V.[oto] Comm[un]o Der Archivrath Clostermeier hat in seiner Serenissimo übergebenen untthgstn Bittschrifft und dem derselben beigelegten U. P. M. um die Ernennung eines Nachfolgers im ArchivAmte, 25wegen seines 75jährigen Alters, der Abnahme seines Gedächtnißes, und wegen schon gehabten mehreren Anfälle von Schwindel nachgesucht, auch hiezu den Advocat Grabbe untthgst in Vorschlag gebracht. Dann ist auch vom Bibliothekar Wasserfall in der anliegenden 30Bittschrifft um die Anstellung als Gehülfe im Archiv untthgst nachgesucht worden. Da bekanntlich nach der Verfügung Serenissimae pie Defunctae keine Anwartschafften mehr ertheilt werden sollen: so kann zwar jenem Gesuch des Archivraths Clostermeier nicht 35deferirt werden. Sehr gut würde es aber nach meinem untthgstn Dafürhalten sein, wenn ihm aus jenen von ihm angeführten Ursachen ein Gehülfe beigegeben werde, und ich finde keinen Anstand, dem Bibliothekar Wasserfall den Vorzug zu ertheilen, |
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