| [GAA, Bd. IV, S. 19] II Krtischer Theil der Relation. A. Das Votum, 5seinem Material nach. Bei dem dargestellten Appellationsverfahren sind die Formalitäten des Gerichtsgebrauchs gehörig beobachtet. Die Sache selbst möchte dahin zu entscheiden seyn, daß die letzte Sentenz der 10Canzlei bestätigt, also das Decret des Untergerichts erneuert, und der Appellant verurtheilt würde, binnen einer Frist von 4 Wochen, bei Verlust seiner Klage, den Beweis zu führen, daß die Intervenientin um den Bürgschaftscontract 15ihres Mannes gewußt und darin eingewilligt habe. Auch möchte es recht und billig seyn, die Kosten aller Instanzen zu compensiren.B. Entscheidungsgründe. 20 Das eben gefällte Urtheil gründet sich auf die Auslegung einer oft bestrittenen Gesetzstelle, es steht mit den römischen Bestimmungen über die Güter der Eheleute in offenbarem Widerspruch, und überdieß gibt es sicherlich nicht Wenige, welche 25schon aus Grundsätzen einer sogenannten Billigkeit den Stab darüber brechen könnten. Ehe daher der Referent und Votant die einzelnen Entscheidungsgründe hinter einander aufzählt, hält er es sowohl für seine Pflicht als auch für 30eine Vorsichtsmaaßregel, eine kurze Darstellung und Rechtfertigung der Ansichten zu geben, welche er über das Gesetz, über dessen Interpretation, und auch über die Billigkeit, soweit sie dabei in Betracht kommt, sich glaubte aneignen zu müssen. |
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