| [GAA, Bd. IV, S. 11] Relation aus den Acten in Sachen des Gradirmeisters [Hermann Christoph] Heitland in 5 Salzufeln, Appellanten, wider den Zimmermeister Fischer und dessen Ehefrau, ebendaselbst, Appellaten, fideijussionis, 10 ausgearbeitet von Grabbe. Die vorliegende Relation beschäftigt sich mit einem Rechtsstreit, in welchem jetzt in letzter Instanz über die Beweislast 15zu entscheiden ist. Er gründete sich ursprünglich auf einen Bürgschaftscontract, muß aber, wegen der Veränderung, welche eine Intervention in ihm bewirkte, nach den Paragraphen 8 und 9 der Gütergemeinschaftsverordnung von 1786 bestimmt werden.20I Historischer Theil der Relation. A. Geschichte des Rechtsfalls.1.) Was unter den Parteien nicht streitig ist.25 Der Kaufmann [Johann Friedrich Wilhelm] Schlaffhorst in Salzufeln ist dem Gradirmeister Heitland ebendaselbst 100 Th. schuldig. Für diese Summe verbürgt sich zuerst, auf die Dauer eines |
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