| [GAA, Bd. II, S. 779] aufgenommen wurde, ließ in ihm den Vorsatz entstehen, „mehrere bürgerliche Verhältnisse nach und nach dramatisch zu behandeln“ („Meine theatralische Laufbahn“, „dramatische Werke“ Bd 1, Leip- zig 1798, S. 118). Es entstand eine lange Reihe dramatisierter Sitten- und Familiengemälde, von denen z. B. „Verbrechen aus Ehrsucht“ (1784), „Die Jäger“ (1785), „Die Hagestolzen“ (1793) und „Dienstpflicht“ (1795) noch zur Zeit Grabbes unentbehrliche Bestandteile des Repertoires vieler deutscher Bühnen waren. Sie arbeiteten auf Rührung, Belehrung und Besserung hin. Ein jeder sollte von der Gesinnung, die sie in ihm geweckt hatten, etwas mit nach Hause nehmen können. Darum zeichnete Iffland nach der Natur, und er befriedigte lange Zeit die Menschen, weil diese sich auf der Bühne so dargestellt sahen, wie sie sich sehen wollten, und in den dramatischen Vorgängen ein Stück ihres eigenen täg- lichen Lebens fanden. S.510, Z.5: so nimm die Flügel der Morgenröte: Siehe die Anm. zu S.298, Z.2 f.: S.510, Z.14: den großen Joseph in Ägypten [ usw. ]: Siehe die Anm. zu S. 298, Z. 28—31. S.510, Z.14 f.: nicht den unechten [ usw. ]: In Etienne Nicolas Méhuls Oper „Joseph“ („Joseph in Ägypten“) vom Jahre 1807. S.510, Z.17: des jetzigen Vitzkönigs von Ägypten: Siehe die Anm. zu S. 298, Z. 9. S.510, Z.39: Mizraim: Siehe die Anm. zu S. 299, Z. 8. S.511, Z.24: schächten: Nach jüdischem Ritus schlachten. S.511, Z.25: kauscher: (Ein jüdisches, chaldäisches Wort) rein, echt, wie es sein soll, untadelig, recht, gesetzmäßig. Kauscher ist die Aussprache der niederen Juden für 'kôscher'. S.512, Z.32: Huldin: Oder Holdin, Bezeichnung einer anmut- reichen Person; die Holdinnen sind die Anmutsgöttinnen. S.513, Z.19: Sie nicht affizieren: Keinen Eindruck auf Sie machen, Ihr Gemüt nicht bewegen; vielleicht auch: nicht nachteilig auf Sie einwirken. S.515, Z.23: Mai: Siehe die Anm. zu S. 306, Z. 26. S.515, Z.27: Ette: Siehe die Anm. zu S. 307, Z. 31. S.515, Z.28: „Kurz ist der Schmerz und ewig währt die Freud“: Siehe die Anm. zu S. 307, Z. 33. S.516, Z.11: Alter Hugo: Gustav Hugo (1764—1844), 1788 außerordentlicher, 1792 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft an der Universität zu Göttingen. Seine Forscherarbeit galt vor- nehmlich den Erscheinungen des römischen Rechtslebens. Er ver- öffentlichte u. a. 1789 „Institutionen des heutigen Römischen Rechts“, 1790 eine „Geschichte des römischen Rechtes“; zu seinen Kollegs gehörte eine bald Institutionen, bald Pandekten genannt e ausführliche systematische Institutionen-Vorlesung, verbunden mit praktischen Übungen. Mit seinen rechtswissenschaftlichen Grundsät- zen, die sich unter Kantischem Einflusse ausgebildet hatten, für die aber auch die von Pütter, Montesquieu und anderen empfan- genen Anregungen maßgebend geworden waren, gehört Hugo, neben Christian Gottlieb Haubold und Friedrich Karl von Savigny, zu den Begründern der Historischen Rechtsschule in Deutschland. Da |
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