| [GAA, Bd. II, S. 613] gedeutet in WBl (vgl. III 31, 6) und WFrZ (vgl. III 167, 27), während sich WGr (vgl. III 15, 4 v. u.) und WW (vgl. IV 26, 6) für „Heroen“ entschieden haben. Der Bearbeiter hält diese Lesung für die zutreffende, was dann, wenn man das vom Abschreiber stammende Wort ebenso liest, bedeuten würde, daß Grabbe keine Verbesserung eines Fehlers, sondern nur eine Verdeutlichung für den Setzer vorgenommen hätte. Wenn der Bearbeiter sich nicht für „Herren“, sondern für „Heroen“ entschieden hat, so hat er sich dabei nicht nur durch das Schriftbild bestimmen lassen, sondern auch durch die Überlegung, daß das pathetischere „Heroen“ besser zu der Emphase paßt, mit der Duchesne seine Neuigkeiten vor- bringt. Eine weitere Stütze findet die Annahme, daß „Heroen“ zu lesen sei, in zwei Umständen: Erstens hat auch S. 382, Z. 16 an der Stelle des jetzt dort sich findenden Wortes „Helden“ anfänglich „Heroen“ gestanden, was Grabbe vermutlich deswegen in „Helden“ geändert hat, weil er eine Wiederholung der Wendung vermeiden wollte. Zweitens findet sich unter den „ Verbesserungen “ am Schlusse des Druckes der zweiten Fassung des „ Aschenbrödel “ die Anweisung, daß S. 61, Z. 17 (vgl. S. 503 dieses Bandes, Z. 39) „Heroen“ an- statt „Herren“ zu lesen sei, was zeigen dürfte, daß auch den Setzer der Wolf'schen Druckerei das Grabbe'sche ' o' in dem Worte „Heroen“ irreführen konnte. Mußte man hier die Berechtigung eines wenn auch nur leichten Zweifels zugeben, so trifft dies keineswegs zu im Falle der Zusatz- akte, von der in der ersten Szene des vierten Aktes wiederholt die Rede ist. (Vgl. S. 398, Z. 10, 13, 31, 38.) Wukadinović hat (WW IV 82, 39 und 83, 3) ganz richtig „Akte“ und „Zusatzakte“, gelesen, 82, 21/22 und 24 dagegen „Zusatznote“ und „Note“, und zwar nach dem Vorbilde von D, wo man dieselben Wörter findet. (Vgl. S. 181, Z. 1 v. u.; S. 182, Z. 11; S. 180, Z. 4/3 v. u.; S. 181, Z. 2.) Der Text der anderen Ausgaben stimmt an diesen Stellen mit WW völlig überein. (Vgl. WBl III 144, 2 v. u., 145, 4 und 8 v. u., 146, 3; WGr 99, 9 v. u., 7 v. u., 100, 14 und 21; WFrZ III 240, 10/11, 13 und 28, 241, 2.) Es handelt sich aber stets um ein und dasselbe politische Dokument, nämlich die Zusatz-Akte oder Zugab- Urkunde, über die sich Grabbe an Hand des zwölften Bandes von Venturini's „ Chronik des neunzehnten Jahrhunderts “ (einer seiner Quellen), S. 294—95, hatte unterrichten können. Daß man unter einer Note im Bereiche der Politik etwas ganz anderes versteht als unter einer Akte, diese Kenntnis darf man dem Dichter zu- trauen, und so leidet es auch keinen Zweifel, daß an allen frag- lichen Stellen der Szene „Acte“ und nicht „Note“ zu lesen ist. Der sehr weitgehende Entwurf eines „ Acte additionel “, „ der die Verfassung des Kaiserreichs in liberalem Sinne ausgestaltete “, hatte Benjamin Constant zum Verfasser. Nach mehreren Umarbeitungen fand er die Zustimmung des Kaisers, „ wurde nach der Erledigung im Staatsrat am 21. April veröffentlicht und erhielt schließlich bei der Volksabstimmung mehr als anderthalb Millionen Stimmen “. (Josef Ettlinger, „ Benjamin Constant “, Berlin, Fleischel 1909, S. 253.) Ähnliches ist von der „Ächtungsnote“ zu sagen, auf die man in WW |
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