| [GAA, Bd. II, S. 599] Reformen beglücken will, für die es noch nicht reif ist, und als „Opfer nied'rer Rache“, aber auch der eigenen Schwäche und Ver- blendung stürzt. S.282, Z.1: aus Wists Hause daselbst: Im Hause des aus Ham- burg gebürtigen Kaufmanns Johann Heinrich Wist hat Grabbe in jenen Jahren gewohnt. S.282, Z.11: Die hegen Sie ja auf: Aufhegen hat im nieder- deutschen Sprachgebiete die Bedeutung 'beisammen halten', 'eines zum andern legen', 'sparen' angenommen; hier: Die bewahren Sie ja auf. S.282, Z.34: Busenstreif: Soviel wie Busenkrause, ein Bestand- teil der männlichen Tracht im achtzehnten und der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts. Er war am Hemd befestigt, diente zum Verdecken von dessen vorderem Verschlusse und als Schmuck und war aus Spitze oder gefälteltem Batist gefertigt. S.283, Z.2: Variatio delectat: Abwechslung ergötzt; bei den römischen Autoren (Cicero u. a.) nur in der Form 'Varietas delectat' belegt. S.283, Z.2 f.: bei einigen sonntäglichen Variationen und Ko- ketterien: Anspielung auf die damals überschwänglich gefeierte Koloratursängerin Henriette Sontag (1806—1854), seit 1828 Gattin des sardinischen Legationsrates Carlo Grafen Rossi. 1825 war sie an das Königstädtische Theater in Berlin engagiert worden, hatte aber zwei Jahre später diesen Vertrag gelöst, um an die Italienische Oper in Paris zu gehen. Am 18. Januar 1830 ist sie dort zum letzten Male aufgetreten; dann hat sie der Bühne ganz entsagt. S.283, Z.26 f.: das corpus juris canonici, edidit Freiesleben: Die Handausgabe des „Corpus juris canonici academicum“, veran- staltet von Christoph Heinrich Freiesleben (gest. um 1733), sachsen- gothaischem Kammer- und Bergrate zu Altenburg, ist zuerst 1728 erschienen und wegen ihrer Beliebtheit häufig nachgedruckt worden. S.283, Z.27 f.: Caroli Friederici Zepernick, repertorium juris feudalis: Karl Friedrich Zepernick (1751—1839), geboren zu Halle a. d. Saale, zuletzt Senior im Schöppenstuhle und Salzgraf daselbst, ließ sein „Repertorium juris feudalis theoretico-practicum“ 1787 bei Renger in Halle erscheinen. Ernst Landsberg nennt ihn in seiner „Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft“ (Abt. 3, Halbbd 2, Text, München und Berlin 1910, S. 328) den „Patri- archen der Lehnrechtswissenschaft“. S.283, Z.28 f.: Ledderhose's [...] kleine Schriften: Konrad Wilhelm Ledderhose (1751—1812), Geh. Regierungsrat und Direktor des Hofarchivs zu Kassel, von Januar 1785 an Professor des bürgerlichen und des Staatsrechts, wie auch der deutschen Reichs- geschichte am Collegium Carolinum daselbst, hat eine Menge Werke verfaßt, in denen er insbesondere kirchenrechtliche Fragen behandelt. Seine Gutachten und Abhandlungen sammelte er unter dem Titel „Kleine Schriften“; sie sind in den Jahren 1787—95 in Marburg, später in Eisenach bei verschiedenen Verlegern erschienen und haben vorwiegend staatsrechtliche Themen aus dem Bereich der hessischen Lande zum Gegenstande. S.283, Z.29: Creuzers Symbolik: Georg Friedrich Creuzer |
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