| [GAA, Bd. I, S. 660] waren nur freie Plebeier, die gedient hatten. Ihre Zahl betrug anfangs zwei, dann vier oder fünf, schließlich zehn. Das erste Recht der Volkstribunen war das des Einspruchs gegen willkür- liche Verfügungen des Magistrats zu Gunsten einzelner durch dessen Maßregeln bedrohter Plebeier. Daher galt ihre Person als unverletzlich. Schrittweise und in langem Kampfe entwickelte sich aus diesem plebeischen Amte ein Amt der Gesamtgemeinde. So erlangten die Volkstribunen nacheinander das Recht, die Sitzungen des Senats zu beaufsichtigen, an ihnen teilzunehmen, den Senat zu berufen und ihm nach Ablauf ihres Amtes anzugehören. Sie verfolgten alle Vergehen gegen die Gemeinde und durften von Beamten und Feldherren Rechenschaft verlangen. Im Verlaufe der Kämpfe Roms um die Herrschaft in Italien und um die Weltherr- schaft wurde der alte Gegensatz zwischen Patriziern und Plebeiern überwunden. Dafür kamen andere Gegensätze auf, die sich poli- tisch in dem Kampfe zwischen Optimaten- und Volkspartei aus- wirkten. Er füllt die Zeit von den Gracchen bis zur Errichtung der Monarchie aus. Die Führung der Optimatenpartei lag beim Senate, die der Volkspartei übernahm in erster Linie das Amt des Volkstribunates, das nach seinem Ursprunge revolutionär war. Die Erbitterung des Kampfes brachte es mit sich, daß man auf beiden Seiten von verfassungswidrigen Mitteln Gebrauch machte. Im Jahre 81 wurde die tribunizische Gewalt durch die Gesetz- gebung des Diktators Sulla getroffen und zur Bedeutungslosigkeit herabgedrückt. S.342, Z.11:Saturninus: Ein Volkstribun dieses Namens ist im Jahre 87 nicht geschichtlich. Es ist jedoch möglich, daß auf die Konzeption der Gestalt L. Appuleius Saturninus, der Volks- tribun der Jahre 103 und 100, von Einfluß gewesen ist. Von dessen Persönlichkeit geben die erhaltenen Nachrichten kein deut- liches Bild. Als einen hervorragenden Redner, der die Gemüter der Massen zu entflammen wußte, erkennt ihn Cicero an. Wenn dieser gekränktes Ehrgefühl und Rachedurst als die einzigen Trieb- federn seines Handelns annimmt, so vermögen wir nicht mehr zu entscheiden, ob dies zutrifft oder nicht. Die Leidenschaftlichkeit seines Wesens, die vor keiner Gewalttat zurückschreckte, erweisen seine Taten. Unedle Beweggründe werden ihm auch von den Fein- den, die seine Geschichte geschrieben haben, nicht untergelegt. — Saturninus war im Jahre 104 Quaestor, und zwar erhielt er die provincia Ostiensis, mit welcher die Aufsicht über den übersee- ischen Getreidehandel und die Getreideversorgung der Stadt ver- knüpft war. Bei Gelegenheit einer Teuerung entzog ihm der Senat diese Kompetenz und ernannte den Vormann der Nobilität zum außerordentlichen Kurator für das Getreidewesen. Erbittert über die ihm angetane Schmach wandte sich Saturninus der Volkspartei zu. Für das folgende Jahr bewarb er sich um das Volkstribunat und erhielt es. Sofort begann er Vergeltung an der Nobilität zu üben. Er trat mit Marius in Verbindung, der auf sein Betreiben für 102 zum vierten Male zum Konsul gewählt wurde. Nach dem Kimbernsiege des Marius kam es zwischen diesem und den beiden Führern der Volkspartei, Saturninus und C, Servilius Glau- |
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