| [GAA, Bd. V, S. 141] Ich habe in gedachtem Schreiben vom 17ten Apr. d. J. die Demoiselle Koeler umständlich von ihren Vermögens-Umständen und ihrer jährlichen Einnahme, auch von den einschlagenden Verhältnissen ihrer Schwester und ihres Bruders unterrichtet, 5und können Ew. Wohlgeboren zu jeder Zeit die Einsicht dieses Schreibens verlangen. Vermöge mehr erwähnten Schreibens behielt die Demoiselle Caroline Koeler nach dem letzten Rechnungs-Abschluß noch einen Bestand von 4. Thlr. 17 gr. 1½ pf. zu gut, welcher 10baar hiebei folgt, und erbitte ich mir eine gefällige Empfangsbescheinigung darüber. An Obligationen besitzt die Demoiselle Caroline Koeler 4 Stück, und zwar 3. von Sültemeyer, nämlich: 1)eine vom 3ten October 1793 über 300. Thlr. 152)eine andere vom 3ten December 1802 über 47. Thlr. 18 gr und 3)eine dritte vom 31. December 1810 über 67. Thlr. 18 gr. 4)endlich noch eine vierte von Walter zu Hüntrup in der Bauerschaft Müssen vom 26.sten August 1819 über 20200. Thlr. welche also zusammen ein Vermögen von 615. Thlr. in Obligationen bilden. Da diese Obligationen bereits an Ew. Wohlgeboren abgeliefert worden sind, so erbitte ich mir auch eine gefällige 25Empfangsbescheinigung über dieselben. Die Vereinbarung mit dem Sültemeyerschen Hofe vom 1sten Nov. 1819 über die Art der Zinsenzahlung von den auf demselben haftenden Capitalien haben Ew. Wohlgeboren schon erhalten. 30 Detmold den 3ten December 1826. Clostermeier. Nachschrift. Da die Original-Obligationen der Demoiselle Koeler an Ew. Wohlgeb. ohne mein Vorwissen abgeliefert worden sind, 35so bin ich hiernächst daran erinnert worden, daß die drei Sültemeierschen Obligationen in eine zusammengezogen worden sind. Ew. Wohlgeb. werden demnach nur die Ablieferung der vereinten Sültemeierschen Obligation gefälligst bescheinigen. 40 Detmold eod. Clostermeier. |
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