| [GAA, Bd. III, S. 603] Braunenbruch erstreckte. (Gerhard Peters in der „Geschichte der Stadt Detmold“, Detmold 1953, S. 184.) S.293, Z.10: schlackerwettert: herrscht ein schmutziges, aus Regen und Schnee gemischtes Wetter. S.295, Z.12: verfumfeien: „eigentlich unter spiel und sang herrichten, in liederlicher weise machen, dann überhaupt verderben, zu grunde richten. ein eigentlich nur in den mundarten heimisches wort; es scheint n[ieder] d.[eutschen] ursprungs, gebildet aus bum- fei, fidelfumfei ... und ahmt den schall der geige nach“. (Grimms „Wörterbuch“, Bd 12, Lfg 1, Leipzig 1886, Sp. 368.) S.308, Z.19: Teutobuch: Die gesamte übrige Überlieferung des Textes der „Hermannsschlacht“ hat 'Teutobach'. Vgl. S. 171, Z. 35; S. 172, Z. 17; S. 173, Z. 8; S. 221, Z. 3; S. 223, Z. 8; S. 267, Z. 15; S. 272, Z. 18; S. 345, Z. 34. Darum hätte es man- ches für sich, hier einen Lese-, Schreib- oder Druckfehler anzu- nehmen. Jedoch ist die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, daß Grabbe bei der Wahl der Namensform geschwankt hat. Im ersten Bande von Heinrich Ludens „Geschichte des teutschen Volkes“ (Gotha, Perthes 1825), einer seiner Quellen, wird aus dem 'Teuto- boduus' der antiken Geschichtschreiber (vgl. zu diesem Namen Karl Müllenhoff, „Deutsche Altertumskunde“, Bd 2, Berlin, Weid- mann 1887, S. 118—20) ein 'Teutoboch' (vgl. S. 48), was ebenso die Variante 'Teutobuch' wie 'Teutobach' zuläßt. In dieser Er- wägung hat der Bearbeiter von einem Eingriff abgesehen. S.309, Z.25: caudinischen Pässen: Während des zweiten Samni- terkrieges (321 v. Chr.) marschierten die römischen Heere unter ihren Konsuln durch den Kaudinischen Paß in den Talkessel von Caudium, einer Stadt der Samniten an der Via Appia. Sie fanden den Paß vor sich geschlossen, machten Kehrt und sahen nun auch den rückwärtigen versperrt. Ihre Ausbruchversuche mißglückten. So sahen sich die Konsuln gezwungen, sich den Bedingungen des feindlichen Feldherrn zu beugen, daß das samnitische Gebiet ge- räumt werde und das gefangene Heer ohne Waffen durch das Joch gehe. S.311, Z.20: Cassius Scaurus: Eine Persönlichkeit dieses Na- mens ist nicht nachweisbar. Gemeint ist möglicherweise Lucius Cassius Longinus, der Konsul des Jahres 107 v. Chr. Er erhielt das Narbonensische Gallien zur Provinz, um den Kimbern und deren Verbündeten zu widerstehen, wurde aber noch in dem ge- nannten Jahre auf dem Gebiete der Allobroger von den Tigurinern geschlagen und getötet. (Vgl. Drumann-Groebe, „Geschichte Roms“, 2. Aufl., Bd 2, Leipzig 1902, S. 95; Luden, „Geschichte des teutschen Volkes“, Bd 1, Gotha 1825, S. 36.) S.311, Z.20: Aurelius: M. Aurelius Scaurus befehligte im Jahre 105 v. Chr. als Legat des Konsuls C. Manlius ein römisches Korps in Gallien, das von den heranziehenden Kimbern zuerst ange- griffen wurde. In diesem Kampfe, der mit der Niederlage der Römer endete, fand Aurelius einen rühmlichen Tod. — Luden (a.a.O. S. 37) erzählt, er sei in Gefangenschaft geraten und habe den Tod, dem er auf dem Schlachtfelde entgangen sei, von der Hand des Königs der Kimbrer Bojorix oder Bolus empfangen, „weil er un- |
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