Louise Christiane Grabbe (Detmold) an Christian Dietrich Grabbe (Detmold)
Brief
Vorangehend:
Nachfolgend:
20Ich stehe unter dem Schutze der Obrigkeit! [Detmold, 24. Juli 1836.]
722.
Das Original dieses Billets ist nicht bekannt. Es wird aber an sechs Stellen des bei Nr 700 bezeichneten Aktenstückes zitiert. Z: Deduktion der Redaktion des „Lippischen Magazins“, „Mund. am 23. Aug. [1840]“, S. [4]. Z1: Ebenda S. [6]. Z2: Gegenschrift der Klägerin, zugestellt am 24. Dez. 1840, S. [11]. Z3: Urteil der Lippischen Justizkanzlei in Detmold vom 18. Febr. 1841, S. [10]. Z4: Querela nullitatis von seiten der Klägerin vom 22. Mai, 1841, S. [9]. Z5: Ebenda S. [21].
[Bd. b6, S. 803]
Dabei erscheinen folgende Varianten: Ich Z1 ich Z Z2 Z3 Z4 Z5. — Das Ausrufzeichen am Schlusse hat nur Z. — Unterstrichen ist der Satz in Z2 u. Z3. Die Unterstreichung mußte hier aus dem gleichen Grunde unberücksichtigt bleiben wie bei Brief Nr 725. Die Lesart ich ist leicht aus der Eigentümlichkeit des Schreibers zu erklären, der beim Zitiren mitten im Satze nicht mit einer Majuskel beginnen wollte. Die Entscheidung unter den Varianten konnte also hier ebensowenig zweifelhaft sein, wie bei dem meisten fehlenden Ausrufzeichen am Ende des Billets.
722.
Das Original dieses Billets ist nicht bekannt. Es wird aber an sechs
Stellen des bei Nr 700 bezeichneten Aktenstückes zitiert.
Z: Deduktion der Redaktion des „Lippischen Magazins“, „Mund.
am 23. Aug. [1840]“, S. [4].
Z1: Ebenda S. [6].
Z2: Gegenschrift der Klägerin, zugestellt am 24. Dez. 1840, S. [11].
Z3: Urteil der Lippischen Justizkanzlei in Detmold vom 18. Febr.
1841, S. [10].
Z4: Querela nullitatis von seiten der Klägerin vom 22. Mai, 1841,
S. [9].
Z5: Ebenda S. [21].
[Bd. b6, S. 803]
Dabei erscheinen folgende Varianten:
Ich Z1 ich Z Z2 Z3 Z4 Z5. — Das Ausrufzeichen am Schlusse hat
nur Z. — Unterstrichen ist der Satz in Z2 u. Z3.
Die Unterstreichung mußte hier aus dem gleichen Grunde unberücksichtigt
bleiben wie bei Brief Nr 725. Die Lesart ich ist leicht
aus der Eigentümlichkeit des Schreibers zu erklären, der beim Zitiren
mitten im Satze nicht mit einer Majuskel beginnen wollte. Die Entscheidung
unter den Varianten konnte also hier ebensowenig zweifelhaft
sein, wie bei dem meisten fehlenden Ausrufzeichen am Ende des
Billets.