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Nr. 47, siehe GAA, Bd. V, S. 43thumbnail
Adolph Henrich Grabbe (Detmold) an Christian Dietrich Grabbe (Berlin)
Brief

        Handschrift Lieber Christian!

35  Deinen Brief vom 2ten :/ dem 5ten aber zur Post :/ haben
wir den 8ten des Sonntags Nachmittags, zu unserer Freude,
daß Du gesund bist, erhalten. Wir sind es, so weit es unser
Umstände und Alter erlaubt auch noch. Es war hohe Zeit,

[GAA, Bd. V, S. 44]

 


daß ein Brief kam, das Lamatiren mit der Mutter gieng
schon los, 2mal hatte sie den Briefträger schon vergeblich
wegen einen Brief von Dir entgegen gesehen. Neues gibt es
hier eben nicht. Die Hofhaltung ist wieder hier und am 1ten
5Sept. wa[rd] der Geburthstag unsers Erbprinzen gefeiert. Der
[Herr] Professor Möbius heirathet den Hofprediger Droste
seine älteste Tochter. Der junge Kanne der beim Obr.L.
Böger im Hause war ist an seinen Beinschaden gestorben.
Es waren viele mit zur Leiche, alle Lehrer des Gyminasiums,
10Balhorn Rose p Der Prediger Althaus that eine ganz passende
Rede beim Grabe. Die Frau des Regierungsrath Petri hat
einen kleinen Sohn ist aber schon todt. Die Frau des Hofprediger
Droste hat ein kleines Mädchen. Beim Siekkruge
ist wieder ein Mann der nach dem Meinberger Markt wollte
15und Geld bei sich hatte todt geschlagen worden. Daß Du
viele Bekannte in Berlin erhältst freuet uns, denn ohne Bekanntschaft
kann man in der Welt nicht gut fertig werden.
Sei überhaupt mit Deinen Sachen nicht so eilig und versäume
vor allen die Collegia nicht darüber, den Du trittst
20jetzt Dein letztes halbes Studienjahr an, nach dem Du Deinen
Excamen doch aushalten mußt, das ander wird sich alles
schon von selbst geben, wenn die Zeit da ist, Sei nur froh
und vergnügt und die Mutter läßt bitten, daß wenn Handschrift große
Revüe wäre, möchtest Du Dich ja in acht nehmen, daß Du
25in kein Gedränge kämest. Mit dem Zuchthause ist es noch
nicht vorbei. Der Regierungsrath Petri hat es schon in Augenschein
genommen, und in dieser Woche kömt ein zweiter:
nämlich der p Petri von Regierungswegen, das Criminal:Gericht,
der Hofrath Gellhaus, der Landbaumeister v. Natrop
30p Was dem Rath dieses ist, kannst Du Dich leicht vorstellen.
Mir ist alles recht, sie mögen machen was sie wollen, und
wenn auch Verlegung sollte stattfinden. Kaffe trinkt die
Mutter noch, und besonders wenn Du fleißig schreibst.

  Anbei erfolgen 10 Pistolen, und ohne diese haben wir noch
35150 rthlr. bis Ostern für Dich bestimmt, Du mußt sparsam
damit zu werke gehen, denn denke ich wirst Du Dein Auskommen
damit haben. Das Gold ist hier theuer die Pistole
kostet 27 bis 30 mgr. agio. Du mußt künftig einen großen
Brief schreiben, damit ich Deiner Mutter viel vorlesen kann.
40Willst Du Dich künftigen Ostern auch hier excaminiren lassen,
oder willst Du es in Berlin thun, sollst Du das letzte wählen,

[GAA, Bd. V, S. 45]

 


auch den wollen wir sehen, daß Du die Kosten dazu erhältst.
Es geht nicht dafür wer was gelernt hat, für einen großen
Staat, wo Künste und Wissenschaften geehret werden. Du
versäumest mit Deinem Lustspiel Deine andern Sachen doch
5nicht, wir fordern von Dir ja noch nichts. Die Mutter bittet
noch mal Du möchtest Dich vor allen in acht nehmen u.
Deine Gesundheit schonen und immer vergnügt sein, alles
wird kommen. Begemann kömt vielleicht nach Berlin er hat
noch keine bestimmte Nachricht von seinem Vater ob er es
10thun darf. Nach Halle geht er sonst auf jeden Fall.

  Handschrift Der Seminarist Meier kömt nach Bremen für Schullehrer
diesen Michael, er freuet sich darüber nicht wenig. Die Mutter
freuet sich auf künftigen Ostern schon, daß wenn Du kömst,
sie Dir guten Kaffe kochen kann. Die Mutter läßt Dir
15tausend mal grüßen und umarmt Dich in Gedanken. Leb
wol lieber Christian und denke oft an Dein[e] Dich liebenden
Eltern, die so lange Du gele[bt] hast für Dein Wohlgehen
Sorge getragen haben

  Schreib bald wieder und leb wohl und sorge für Deine
20Gesundheit.

Detmold den 10ten September 1822.

                                

Die Mutter läßt fragen ob Du

auch Deine Decken brauchst, den da

25wäre Wolle darinn und möchtest sie ja

über decken.

[Adresse:] Handschrift An den Hrn. Stud. jur. Chr. Grabbe Wohnhaft
bei dem Herrn Riemermeister Kramer auf der alten Friedrichsstraße
nro: 83 in Berlin. Hierinn 10 Pistolen. Frey

 


47.

H: Doppelbl. in 20; 2S., Adresse auf S. 4.
F: GrA
T: WBl IV 611—12.

S. 44, Z. 5: wa[rd]] Der Brief ist an dieser Stelle mit Textverlust
beschädigt
S. 44, Z. 6: [Herr]] Der Brief ist an dieser Stelle mit Textverlust
beschädigt
S. 45, Z. 16: Dein[e]] Der Brief ist an dieser Stelle mit Textverlust
beschädigt
S. 45, Z. 17: gele[bt]] Der Brief ist an dieser Stelle mit Textverlust
beschädigt

S. 44, Z. 5: der Geburthstag unsers Erbprinzen: Siehe die Anm.
zu Verweis zum Kommentar S. 39, Z. 30.
S. 44, Z. 5—7: Der [Herr] Professor Möbius heirathet den Hofprediger
Droste seine älteste Tochter: M. war allerdings durch den
am 28. Mai 1821 erfolgten Tod seiner Frau Louise Friederike, geb.
Rocholl, Witwer geworden. Die Nachricht von seiner zweiten Verheiratung
mit Sophie Wilhelmine, der am 18. April 1795 geborenen
ältesten Tochter des Hofpredigers Droste, bewahrheitet sich jedoch
nicht; vielmehr war diese bereits am 4. Sept. 1821 die Gattin des
Forstsekretärs Johann Karl August Kestner geworden.
S. 44, Z. 7: Der junge Kanne [usw.]: Ob es sich bei dieser Persönlichkeit
um den am 17. Jan. 1797 geborenen Friedrich Adolph
oder den am 15. Juni 1799 geborenen Simon Henrich (beides Söhne
des Bürgers und Schuhmachers Friedrich Georg K. in Detmold),
oder um einen anderen Träger des Namens handelt, läßt sich nicht
entscheiden.
S. 44, Z. 10: Balhorn Rose: Siehe die Anm. zu Verweis zum Kommentar S. 20, Z. 22.
S. 44, Z. 10: Der Prediger Althaus: Siehe die Anm. zu Verweis zum Kommentar S. 36,
Z. 13.
S. 44, Z. 11: Die Frau des Regierungsrath Petri [usw.]: Sophie
Johanne Wilhelmine P., geb. Koch (1796—1865), die zweite Frau
des Regierungsrates P., hat am 6. Sept. 1822 ein totes Kind zur
Welt gebracht.
S. 44, Z. 12 f.: Die Frau des Hofprediger Droste hat ein kleines
Mädchen: Amalie Charlotte, geb. Reinold, Gattin des Hofpredigers
Friedrich Adolf D., hatte am 28. August 1822 ein Mädchen zur
Welt gebracht, das in der Taufe am 24. Sept. die Namen Friederike
Adolfine Charlotte erhielt. (Gest. 1881.)
S. 44, Z. 13: Beim Siekkruge: Gastwirtschaft beim Rittergute
Iggenhausen.
S. 44, Z. 25 f.: Mit dem Zuchthause ist es noch nicht vorbei:
Über diese Angelegenheit gibt das folgende, im StAD befindliche

[Bd. b5, S. 430]

 


Aktenstück Auskunft: Acta die Beschaffenheit des Zuchthauses und
die desfalls angeordnete Untersuchung betr. 1822—1824. (L 77 A
Fach 177. Nr. 11.) Am 7. Juli 1822 hatte Rat Sterzenbach dem
Archivrat Clostermeier ein vom 12. Juni datiertes, an den Fürsten
Leopold gerichtetes Promemoria gebracht, in dem das Zuchthaus
„als ein höchst ungesundes, enges und unbequemes, seinem Zwecke
gar nicht entsprechendes, Local dargestellt“ wurde. Das Fürstliche
Kriminalgericht, so hieß es in dem Gutachten weiter, gerate in
Verlegenheit, „so oft es einen Verbrecher auf längere Zeit zum
Zuchthause condemniren“ solle, weil damit für denselben die Gefahr
des gänzlichen Verlusts seiner Gesundheit verknüpft geglaubt“ werde.
Nach dem Ermessen des Kriminalgerichts und dem Urteil jedes
Menschenfreundes sei eine Verbesserung des Zuchthauses durch seine
Verlegung nach Horn oder, wenn diese Schwierigkeiten finden sollte,
durch einen neuen Bau in Detmold dringend nötig. Demzufolge
wurde die Verfügung einer baldigen Untersuchung des Zuchthaus-Instituts
durch den Landbaumeister von Natorp unter Zuziehung
des Archivrats Clostermeier als Zuchthaus-Commissarius, der Mitglieder
des Kriminalgerichts und eines Arztes vorgeschlagen.
  Dieser Vorschlag war vom Fürsten genehmigt worden.
  In seinem, vom 24. Juli datierten Gegen-Promemoria erklärte
jedoch Clostermeier, daß er Bedenken tragen müsse, sich dieser
Einladung zu fügen. Denn die vom Rat Sterzenbach verfaßte Schilderung
des Zuchthauses beruhe nicht auf strenger Wahrheit, sei
vielmehr ein Ausfluß der von Jenem vorgefaßten ungünstigen Meinung
vom Zuchthause und stelle eine wahre Verunglimpfung desselben
dar. Sterzenbach habe mit seinem Gutachten bewiesen, daß er
weder die innere Beschaffenheit des Zuchthauses, noch dessen
sonstige Verhältnisse kenne. Auch sei das Kriminalgericht zu seinem
Schritte nicht befugt gewesen; denn es sei keine administrierende,
sondern eine bloße Justizbehörde, nämlich die in peinlichen Sachen.
Im übrigen gab Clostermeier zu, daß sich das Zuchthaus durchaus
in keinem Zustande befinde, der nichts zu wünschen übrig lasse.
(Nr 1.)
  Clostermeier begnügte sich nicht mit dieser knappen Abwehr, verfaßte
vielmehr zu seiner Verteidigung ein vom 21. Juli datiertes
Schreiben an Sterzenbach (Nr 2), das reichlich 46 Spalten umfaßt
und in einem zweiten Exemplar (Nr 6) der Regierung eingereicht
wurde. Beide sind von der Hand des Zuchtmeisters ins Reine geschrieben.
Diese Darlegungen sollen einmal Sterzenbachs Vorwürfe
widerlegen, zum andern die Unzweckmäßigkeit einer Verlegung des
Zuchthauses in die Burg von Horn erweisen.
  Das Kriminalgericht konnte sich demgegenüber darauf berufen,
daß der Fürst, wie seine Marginal-Bemerkung auf dem Promemoria
vom 12. Juni bezeuge, die Ansichten des Kriminalgerichts gebilligt
habe. Clostermeiers Erwiderung enthalte eine „umständliche, in den
meisten Teilen ganz unnöthige, Apologie des Zuchthauses, verbunden
mit einer Darstellung der Schwierigkeiten irgend einer Verbesserung
desselben durch Verlegung des Instituts an einen andern Ort.“
  „Da das Criminalgericht,“ so heißt es in diesem Schreiben ferner,
„bey der Bestimmung der von ihm zu erkennenden Strafen, wissen

[Bd. b5, S. 431]

 


muß, wie groß das damit verbundene Uebel für den zu Bestrafenden
ist, und es ihm keinesweges gleichgültig seyn darf, ob ein von ihm
zu temporairer Zuchthausstrafe verurteilter Verbrecher durch eben
dieses Urteil in Gefahr gesezt wird, seine Gesundheit oder gar
sein Leben einzubüßen; so ist es unstreitig wohl legitimirt, auf eine
recht baldige Vornahme einer sorgfältigen Untersuchung des Zuchthauses
anzutragen; einer Untersuchung, die freilich, wenn sie zu
einem Zwekke führen soll, nicht bloß auf die Besichtigung des Locals
zu beschränken, sondern auch auf Abhörung vormaliger und jetziger
Züchtlinge, auch sonstiger mit der innern Geschichte des Instituts
bekannter Individuen zu erstrecken ist.“ (Nr 3.)
  Zu dieser Eingabe des Kriminalgerichts trat ein weiteres Promemoria
Sterzenbachs, datiert vom 13. August, in dem er nochmals
die Mängel des Zuchthauses darlegte und seine, dessen neue Einrichtung
betreffende Forderung begründete. (Nr 9)
  Darauf beauftragte der Fürst unterm 27. August den Regierungsrat
Petri, „den gegenwärtigen Zustand des hiesigen Zuchthauses, insbesondere
die Beschaffenheit der Gefängnisse, so wie den Einfluß
derselben und die Art und Weise wie die Züchtlinge verwahrt und
behandelt werden auf den Gesundheitszustand der letzteren, mit
Zuziehung des Hofraths Gelhaus und des Landbaumeisters v.
Natorp, in Gegenwart eines Mitglieds des Criminalgerichts und des
Zuchthauscommissarius, Archivrath Clostermeier, genau zu untersuchen
“ und über das Ergebnis zu berichten.
  Zur Ausführung dieser Anordnung kam es zunächst nicht, und
zwar wegen anhaltender Krankheit des Archivrats. Dieser benützte
die Pause zu weiteren Eingaben, die wiederum zumeist vom Zuchtmeister
ins Reine gebracht sind: einer „Vorstellung und Bitte“ von
reichlich 20 Spalten vom 3. Februar mit einer eigenhändigen Nachschrift
vom 4ten, einer „Uebersicht der in den ersten 21 Jahren
dieses Jahrhunderts im Zuchthause unter den Züchtlingen stattgehabten
Sterblichkeit“, datiert vom 3. Oktober und 22 Seiten umfassend,
wiederum mit einem eigenhändigen Zusatze vom 4. Januar
1823, endlich einem Gutachten „Ueber die angeblich in hiesigem
Zuchthause nicht mögliche Absonderung der schweren und leichten
Verbrecher und die Isolierung der Züchtlinge“ vom 4. Januar, einem
Schriftstücke von beinahe zwölf Spalten und einer eigenhändigen
Nachschrift vom 4. Februar von deren vier. (Nr 11—13.)
  Auf seine Eingabe vom 3. Februar erhielt der Archivrat von
seiten der Regierung den Bescheid, daß man nunmehr ohne Verzug
dazu schreiten werde, den Auftrag wegen Untersuchung des Zuchzhauses
auszuführen. (Nr 15.) Wiederum folgt eine „Vorstellung und
Bitte des Zuchthaus: Commissarii die Untersuchung des Zuchthauses,
jetzt ein über die Tüchtigkeit desselben zu ertheilendes Attestat
betr.“ (10¼ S., datiert vom 13. Mai 1824. Nr 16), worauf die
Regierung nur verfügen konnte, daß ein solches Zeugnis die
angeordnete Untersuchung zur Voraussetzung habe. Eine solche schien
das Kriminalgericht jetzt nicht mehr für notwendig zu halten,
nachdem, wie es in seinem Bericht an die Regierung vom 23. Oktober
1824 (Nr 17) ausführte, mehrere neue Todesfälle unter den
Züchtlingen eingetreten seien, weswegen es einer baldigen Verbesserung

[Bd. b5, S. 432]

 


der Strafanstalt bedürfe. Im Anschlusse daran erörtert es
die Möglichkeit, das Zuchthaus in die Burg zu Horn zu verlegen,
unter Beifügung einer gutachlichen Äußerung des Landbaumeisters.
(Nr 17 u. 18.)
  Damit kann die Angelegenheit ihr Ende noch nicht gefunden
haben. Jedoch bricht das Faszikel mit der Nr 18 ab, und findet
keine Fortsetzung in einem zweiten.
S. 44, Z. 26: Der Regierungsrath Petri: Siehe die Anm. zu Verweis zum Kommentar S. 40,
Z. 9.
S. 44, Z. 29: Hofrath Gellhaus: Ferdinand Friedrich Adolf G.
war am 23. Juli 1791 als Sohn des Wilhelm Ulrich Johann Henrich
G., großen Halbmeiers Nr. 1 zu Schötmar, daselbst geboren. Am
8. Mai 1814 ließ er sich an der Universität zu Göttingen immatrikulieren
(vgl. Göttinger Matrikel, S. 535, unter Nr 24112), um die
Arzneikunde zu studieren. Nach fünf Semestern widmete er der
Praxis ein Semester in Berlin, ein anderes in Wien und schließlich
mehrere Monate in Würzburg. Auf seinen medizinischen Reisen
benutzte er hauptsächlich die medizinischen Anstalten in Dresden,
die Irrenanstalt zu Sonnenstein bei Pirna, die Hospitäler in Prag
und München nebst verschiedenen Veterinärinstituten. Unterm 14.
April 1818 wurde dem Doktor der Medizin und Wundarzeneikunst
F. G. zu Herberhausen (wo sein Bruder Konduktor war) nach wohlbestandener
Prüfung die Erlaubnis erteilt, im Fürstentume Lippe
die ärztliche und operative Augenheilkunde auszuüben. Noch aber
hegte er den Wunsch, sich in Tübingen weiter zu vervollkommnen.
Zu diesem Zwecke wurden ihm unterm 8. Sept. 1818 von der
Fürstin Paulina 200 Tlr. bewilligt. Unterm 1. Okt. desselben Jahres
erhielt er die licentia practicandi, im August des folgenden wurde
er Meinberger Badearzt, unterm 23. Juli 1822 Leibarzt mit dem
Prädikate Hofrat. Unterm 13. Jan. 1823 ist er noch als Physikus
der Stadt Detmold, der Vogteien Detmold, Heiden und Lage sowie
des Fleckens Lage angestellt worden, jedoch bereits im August 1827
gestorben. (Vgl. Acta die Prüfung des Doctoris medicinae Ferdinand
Gellhaus aus Schöttmar betr. 1818. desgl. dessen Anstellung als
Brunnenarzt zu Meinberg 1819 so wie dessen Ernennung zum
Hofrathe betr. 1822. StAD L 77 A Fach 190. Nr. 16. Nr 1.3.6.ff.
15.18.19.45.83.) Im Jahre 1820 hat G. „Bemerkungen über die
Mineralquellen zu Meinberg“ veröffentlicht, sich auch an anderen
Stellen über dessen Schwefelschlammbäder geäußert.
S. 44, Z. 29: der Landbaumeister v. Natorp: Johannes Theodor
von N. war am 30. Nov. 1777 als Sohn des Ignatius Adolphus N.
und der Katharina Gertrudis Krüper zu Altenbeken geboren, das
zu jener Zeit noch zur Pfarrei Buke gehörte. Er wurde 1812 Bergfaktor
in Paderborn, 1815 fürstl. lipp. Bergfaktor in Meinberg,
1819 Kontrolleur des Bauwesens, unterm 25. Juli 1820 zum Landbaumeister,
unterm 15. Nov. 1825 zum Oberbaurat ernannt; Erbauer
des fürstl. Schauspielhauses in Detmold. Bereits im folgenden Jahre
begann er, infolge einer Erkrankung, dienstunfähig zu werden. Am
30. Juli 1830 ist er, wie es in der Todesanzeige in Nr 34 des
„Fürstlich Lippischen Intelligenzblattes“ vom 21. August 1830, S.
271, heißt, in einem Alter von 52 Jahren nach einem viereinhalbjährigen,

[Bd. b5, S. 433]

 


höchst traurigen Siechtume an den Folgen einer Lungenschwindsucht
zu Paderborn im Kreise seiner Geschwister gestorben.
Beigesetzt wurde er auf dem Friedhofe vor dem Western-Tore.
Er war Witwer und hinterließ eine Tochter.
S. 45, Z. 8: Begemann: Siehe die Anm. zu Verweis zum Kommentar S. 31, Z. 17. Zu
seinem geplanten Besuch in Berlin siehe „Grabbe in Berichten seiner
Zeitgenossen“, hrsg. von Alfred Bergmann, Stuttgart, Metzler 1968,
S. 18—19, unter Nr 13.
S. 45, Z. 9: seinem Vater: Franz Henrich B., Pächter auf dem
Stukenbrocke in der Bauerschaft Biemsen, geb. am 4. Sept. 1765,
gest., 75 Jahre alt, an Altersschwäche am 10. Febr. 1840.
S. 45, Z. 11 f.: Der Seminarist Meier kömt nach Bremen für
Schullehrer diesen Michael: Darüber hat sich im Bremer Staatsarchiv
nichts feststellen lassen. In den Senatsprotokollen und Konklusenbüchern
von 1822 ist sein Name nicht zu finden. Vielleicht ist
M. also an eine Privatschule gekommen.