Ludwig Rötteken (Alverdissen) an Fürstlich Lippische Regierung (Detmold)
Brief
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Nr 5954. praes. am 18ten Octobr 1833. Alverdissen d. 14t Octbr 35 1833.
[GAA, Bd. VI, S. 43]
Hochfürstliche Regierung. ad res: Nr. 5622 vom 8t d. M. Die Theilnahme des Audi- 5 teurs Grabbe an der Witwen Casse betreffend. Daß der Auditeur Grabbe zu den Militairpersonen gerechnet werden müs- se, kann keinem Zweifel unterliegen 10und es wird in dieser Beziehung nicht erst auf die Ausdrücke des ihm ertheilten Patentes ankommen können. Der § 3 des Gesetzes vom 21t Juli 1829 schließt die Militairpersonen vom Beitritte zum Institute der weltlichen Witwenund Waisen-Casse aus; und es ist nach § 2 jenes Gesetzes nicht 15zweifelhaft, daß die zum Beitritte nicht Verpflichteten an den Vortheilen des Instituts auch nicht Theil nehmen können. Dem Suchen des Auditeurs Grabbe darf also nach des unterzeichneten Mitcurators Dafürhalten nicht deferirt werden und um so weniger, da derselbe bislang nicht herangezogen d. h. 20nicht für verpflichtet, also auch nicht befugt zum Eintritte gehalten worden ist.