Nr. 28, siehe GAA, Bd. V, S. 19 | 01. April 1820 | | Fürstlich Lippisches Konsistorium (Detmold) an Fürstlich Lippische Regierung (Detmold) | Brief | | | | Vorangehend: keine | Nachfolgend: keine |
| V.P.M. Die Stipendien 11/m Virg et S. crucis, welche gewöhnlich vereinigt vergeben werden, sind für die drei Jahre 1820.21.22. disponibel. Es haben sich zwei Jünglinge durch ihre Väter 5um sie beworben, der Sohn des Hauptmanns Meister und der Sohn des Zuchtmeisters Grabbe. Beide Jünglinge sind talentvoll und beide sind mit Erfolg fleißig gewesen. Gegen ihr Betragen läßt sich auch übrigens nichts erinnern. Es wird fast unmöglich, einen von ihnen ausschließlich unt.[terthänigst] in 10Vorschlag zu bringen und Consistorium stellt es deswegen Sereniss. Reg. Hochf. Durchl. Gnade anheim, wem von Beiden mit bezug auf andere Verhältnisse das fragliche Beneficium conferirt, oder ob vielleicht Beiden die Hälfte zugetheilt werden soll, in welchem Falle Grabbe die Hebung übernehmen 15könnte. Detm. d 1. Ap.v FunckWeerth 1820. [Randbemerkung der Fürstin Paulina:] Bey gleicher Qualification und beynahe gleichem Bedürfniß 20genehmige ich die Theilung der Stipendien und conferire die eine Hälfte dem jüngeren Meister, die andre Grabben es paslich findent, daß letzterer die Hebung übernehme. Paulina [Randbemerkung Weerths:] 25 Es wäre die gnädige Resolution Ser. Reg. H.D. so wohl dem Hauptm. Meister als auch dem Zuchtmeister Grabbe mitzutheilen, und Letzterem zugleich ein Verzeichniß dessen, was jährlich zu erheben ist, mit der Anweisung sich jährlich mit dem Erstern gehörig zu benehmen. |
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