Nr. 242, siehe GAA, Bd. V, S. 282 | 05. September 1829 | | Fürstlich Lippisches Militärgericht (Detmold) an Louise Clostermeier (Detmold) | Brief | | | | Vorangehend: | Nachfolgend: keine |
| 15 In den Anlagen A. und B. übersendet das Militairgericht der Frau Archivräthin Clostermeier als Mandatarin der Mad: Renner die zweite Abrechnung und den Abschluß der Erbschaftssache des weil: Auditeurs Rotberg, so weit dieselbe allhier anhängig gewesen ist. An Gebühren kommen darnach 20dem Gerichte noch zu ---------- 4 rthlr. 33 gr. 4½ pf. so wie für dieses cum exp:[ensis] et cop:[ialibus] noch — „ 21 — „ — zusammen also 5 rthlr. 18 gr. 4½ pf. Mit Ausnahme der unter Anlage A. noch genannten zwey 25geringen, dubiösen Schuldforderungen, welche bis zu weiteren Antreibungen auf sich beruhen können, ist diese Erbschaftssache nunmehr, so weit die am Militairgericht angemeldeten, Foderungen ausweisen (und die nicht angezeigten sind praecludirt ) völlig geschlossen. 30 Detmold d. 5t Septbr: 1829. Fürstl: Lipp: Militairgericht das: Grabbe. Anl. A.Abrechnung über den Nachlaß des seel: Auditeurs Rottberg. 35Anl. B.Abschluß der Berechnung des Fürstlichen Militair-Gerichts [GAA, Bd. V, S. 283] über den Nachlaß des verstorbenen Auditeurs Rotberg. [Adresse:] An die Frau Archivräthin Clostermeier allhier. |
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242.
H: Doppelbl. in 20; 1 S. Anl. A: 2 Doppelbl. in 20; 8 S. Anl. B:
Doppelbl. in 20; 1 S. Bis auf die Unterschriften, die Bezeichnungen
Anl. A und Anl. B. sowie die in einer besonderen Anmerkung mitgeteilte
Quittung Grabbes von Schreiberhand.
F: Rotb.
Das Schriftstück trägt in der oberen rechten Ecke der ersten Seite
von der Hand der Louise Clostermeier den Eingangsvermerk: pr. den
7ten Sept. 1829
S. 282, Z. 21: exp:[ensis]] H liest versehentlich ext:
S. 282, Z. 23: 5 rthlr. 18 gr. 4½ pf.] Dazu die eigenhändige
Randbemerkung: N. Die nebengenannten fünf Thaler 18 gr. 4½ pf
sind bezahlt. Grabbe, Auditeur.
S. 282, Z. 17: die zweite Abrechnung: Unter der ersten wird man
die mit dem Schreiben des Militärgerichtes vom 2. Juli 1828 (Nr 198)
zu verstehen haben.
S. 282, Z. 21 f.: cum exp:[ensis] et cop:[ialibus]: mit den Gerichtskosten
und Abschreibegebühren.
S. 282, Z. 24 f.: zwey geringen, dubiösen Schuldforderungen: Eine
vom Kornhändler Austermann in Höhe von 7 rthlrn. 33 gr. und
eine vom Kaufmann Gehle in Höhe von 10 rthlrn. 7 gr. 3 pf.