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Nr. 161, siehe GAA, Bd. V, S. 218nothumbnail
Fürstlich Lippische Regierung (Detmold) an Fürstlich Lippisches Militärgericht (Detmold)
Brief


Exped. d. 6. ej.

  Die Regierung sieht nicht ab, wie zur Beförderung der
Edictal-Citationen wegen des verstorbenen Auditeurs Rotberg
jetzt schon ein Vorschuß nöthig werden kann, da die Redactionen
35der öffentlichen Blätter die Gebühren bey Einsendung
der Exemplare ad acta durch Postvorschuß einzuziehen pflegen,

[GAA, Bd. V, S. 219]

 


welcher alsdann mit Abgabe der bescheinigenden Couverte
vorschußweise aus der Militair-Casse berichtigt werden kann,
wenn das Gericht selbst diese ihm, als der die Sporteln beziehenden
Behörde, obliegende Verbindlichkeit zu übernehmen
5nicht im Stande seyn sollte. Das Mil. Gericht hat jedoch zu
berichten, ob der p Rotberg nicht noch einige Tage vor seinem
Tode seinen Januars-Gehalt bezogen hat, und ob solcher vielleicht
zu den Begräbniß-Kosten verwendet ist.

  Det. cop. res. dem Lieut. Steffen zur Nachricht wegen des
10zu leistenden Vorschusses, dessen demnächstige Wiederanstattung
zu seiner Zeit bey dem Mil. Gerichte zu befördern ist.
Detm. d. 5. Febr. 1828.

v. M.

 

 
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