Nr. 161, siehe GAA, Bd. V, S. 218 | 05. Februar 1828 | | Fürstlich Lippische Regierung (Detmold) an Fürstlich Lippisches Militärgericht (Detmold) | Brief | | | | Vorangehend: | Nachfolgend: |
| Exped. d. 6. ej. Die Regierung sieht nicht ab, wie zur Beförderung der Edictal-Citationen wegen des verstorbenen Auditeurs Rotberg jetzt schon ein Vorschuß nöthig werden kann, da die Redactionen 35der öffentlichen Blätter die Gebühren bey Einsendung der Exemplare ad acta durch Postvorschuß einzuziehen pflegen, [GAA, Bd. V, S. 219] welcher alsdann mit Abgabe der bescheinigenden Couverte vorschußweise aus der Militair-Casse berichtigt werden kann, wenn das Gericht selbst diese ihm, als der die Sporteln beziehenden Behörde, obliegende Verbindlichkeit zu übernehmen 5nicht im Stande seyn sollte. Das Mil. Gericht hat jedoch zu berichten, ob der p Rotberg nicht noch einige Tage vor seinem Tode seinen Januars-Gehalt bezogen hat, und ob solcher vielleicht zu den Begräbniß-Kosten verwendet ist. Det. cop. res. dem Lieut. Steffen zur Nachricht wegen des 10zu leistenden Vorschusses, dessen demnächstige Wiederanstattung zu seiner Zeit bey dem Mil. Gerichte zu befördern ist. Detm. d. 5. Febr. 1828. v. M. |
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