| [GAA, Bd. V, S. 135] da derselbe sich die, zu archivalischen Geschäften erforderlichen Kenntniße zu verschaffen bemüht gewesen, bald 12. Jahre die Kammer-Registratur besorgt hat, in Registratur Geschäften also gut bewandert, auch bei der Bibliothek als 5Bibliothekar angestellt ist, welches Amt er, wie jenes, mit Fleiss und Accuratesse besorgt. Beide Ämter würde derselbe auch als Gehülfe im Archiv sehr gut beibehalten können, da die Geschäfte derselben, besonders die der Registratur mit den archivalischen Geschäften 10homogen sind. — Z. B. nach dem U. P. M. des A. R. Clostermeier die unumgänglich nöthige Durchsicht der zum Archiv abgegebenen Acten und deren Eintragung in die betreffenden Repertorien —; solche also, ohne Nachtheil für eines derselben zu besorgen, von dem Bibliothekar Wasserfall wohl 15versehen werden können, zumahl auch der A. R. Clostermeier auser den Archivalischen Geschäften, verschiedene damit nicht in Verbindung stehende Geschäffte zu versehen, übernommen hat. und es wird überdem Jener, wie das gedachte U. P. M. besagt, durch das von diesem verfaßte Directorium Archivi 20Lippiaci in Stande gesetzt, alle ihm nöthige, oder von den Landesbehörden verlangte Urkunden und Acten leicht aufzufinden, und vorzulegen. Dem ArchivRath Clostermeier würde daher nach meinem unterthänigsten Ermessen nomine Serenissimi bekannt zu machen 25sein, dass, da keine Anwartschaften ertheilt werden, seinem Gesuch, um Ernennung des Advocaten Grabbe zu seinem Nachfolger im Archiv-Amte nicht deferirt werden könne, höchstdieselbe jedoch zu seiner Erleichterung in diesem Amte, den Bibliothekar Wasserfall als Gehülfen anzustellen, gnädigst 30gewillet sind, und dessen Erklärung hierüber baldigst entgegen gesehen werde. s.[alvo] m.[eliore] Detmold d. 26 t. Oct: 1826 vFunck. Dem vorstehenden Voto des Herrn Kanzlers muß ich mich 35überall conformiren. Da das Archiv, nachdem dasselbe einmal geordnet ist, einen in dem kräftigsten Lebensalter stehenden Mann nicht zureichend beschäftigt: so scheint, wegen der vielfach verwandten Geschäfte und Hülfswissenschaften, keine zweckmäßigere Verbindung getroffen werden zu können, als 40wenn die Verwaltung des Archivs und der Bibliothek in ein und derselben Person vereinigt wird. Ohne die Qualification |
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