| [GAA, Bd. III, S. 604] besonnen das ruhmwürdige Wort ausgesprochen hatte: Roms Volk werde selbst den Cimbrern unüberwindlich sein“. S.311, Z.20 f.: Servilius Cäpio: Sein Vorname war Quintus; geboren war er um 150 v. Chr. Im Jahre 105, in dem er Pro- konsul in Gallien war, „erschienen die Kimbern mit ihren Ver- bündeten, den Teutonen, Ambronen und Helvetiern an den Gren- zen des römischen Reichsgebiets in Gallien. Die Römer stellten deshalb drei Heere auf, das am weitesten nach Norden vorge- schobene unter dem Consularlegaten M. Aurelius Scaurus ..., das zweite westlich der Rhône unter Caepio und das dritte östlich der Rhône unter dem im Amt befindlichen Consul Cn. Mallius Maxi- mus, der seinem Rang nach der Oberfeldherr war. Aber der hoch- adlige Caepio war ein politischer und persönlicher Gegner dieses Emporkömmlings und wollte sich ihm nicht unterordnen, nicht einmal sich mit ihm über einen gemeinsamen Kriegsplan verstän- digen. Vergebens suchten die eigenen Soldaten und Abgesandte des Senats den Zwist der Feldherren angesichts der furchtbaren Gefahr beizulegen; Caepios Hochmut und Eigensinn vereitelte alle Be- mühungen, und seine Unbesonnenheit vollendete das Unglück. Nachdem das Korps des Scaurus aufgerieben war und dennoch die feindlichen Friedensvorschläge zurückgewiesen worden waren, griffen die vereinigten Barbaren am 6. Oktober 649 = 105 ... erst den Caepio und dann den Mallius auf dem linken Rhôneufer bei Arausio an und brachten ihnen die vernichtendste Niederlage bei, die Rom seit dem Tage von Cannae erlitten hatte; beide Lager wurden genommen und die Legionen gänzlich zusammengehauen oder gefangen; nur geringe Reste der angeblich 80_000 Mann retteten sich mit den Feldherren.“ Später ist dem Caepio der Pro- zeß gemacht worden. Er wurde verbannt und hat im Exil in Smyrna sein Leben beschlossen. (Vgl. Pauly-Wissowa, „Encyclo- pädie der classischen Altertumswissenschaft“, neue Bearbeitung, Reihe 2, Bd 2, Stuttgart 1923, Sp. 1783—85.) Eine ausführliche Schilderung der Schlacht und ihrer Vorgeschichte gibt Luden, a.a.O. S. 36—39. S.311, Z.21: Marcus Manlius: Gemeint ist Cn. Mallius Maxi- mus, der Konsul des Jahres 105 v. Chr. Sein Gentilname ist in den Handschriften der Autoren vielfach zu Manlius oder Manilius entstellt; sein Pränomen lautet fälschlich M. bei Tacitus („Ger- mania“ 37) und anderen antiken Geschichtschreibern. Er selbst ent- kam aus der Schlacht bei Arausio, aber zwei seiner Söhne fielen. Wie Caepio, so wurde auch er nachher zur Rechenschaft gezogen und ging, im Jahre 103 verurteilt, in die Verbannung. (Pauly- Wissowa Bd 14, Stuttgart 1930, Sp. 911—12.) Daß der Konsul nebst zweien seiner Söhne geblieben sei, berichtet Luden (a.a.O. S. 38.) ERLÄUTERUNGEN zu den Lesarten S.508, Z.28: Tiburs Waldung: Tibur, das heutige Tivoli, war ein latinischer Ort in erhöhter, fester Lage am linken Ufer des |
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