| [GAA, Bd. III, S. 610] 4. Papier: Bräunliches, im ungefalteten Bogen quergeripptes Schreib- papier. Wz.: 10 im ungefalteten Bogen senkrechte Linien; in der Mitte der Faltstelle Initialen, die infolge des Einbindens nicht mit Sicher- heit zu bestimmen sind. Maße: Höhe: 24, 7 cm; Breite: 19, 4 cm Bl. 153 u. 154 = S. 307—310 (umpaginiert aus 196—199). In der Mitte des Juli vollendete Grabbe die „ Hermannsschlacht “. Nachdem er sich sehr mit der Korrektur der Niederschrift abge- quält hatte, übersandte er am 21. Juli dieses Konzept dem Freunde Petri, für den Fall, daß es diesem beliebe, das Werk zu lesen. Er bat, es in keine fremden Hände zu geben und, sollte Petri es durchlesen wollen, ihm jeden Tag ein paar der gelesenen Bogen zurückzugeben, damit er es nach und nach abschreiben lasse. Nach Grabbes Tode, der am 12. September eintrat, gelangte das Manuskript in die Hände der Witwe. Bei dieser erschien am 17ten dieses Monats der Kanzleirat und erbot sich, für den Druck eine Abschrift zu besorgen. Darauf vertraute die Frau Auditeurin ihm die Handschrift an. Am 12. Oktober erhielt sie die Abschrift, nicht aber das Manuskript selbst, dessen Rückgabe Petri, ungeachtet wiederholten Ersuchens, verweigerte. Dadurch sah sich Louise Chri- stiane Grabbe genötigt, den Beistand des Hofgerichts in Detmold in Anspruch zu nehmen, welches sie darum anging, dem Herrn Imploraten „ nicht nur alle und jede etwa beabsichtigte Benutzung des mehrgedachten Manuscripts zu untersagen, sondern auch dessen Herausgabe binnen 24 Stunden bei Vermeidung der Abhoh- lung durch den Hofgerichtsbothen aufzugeben und zwar unter Verurtheilung des Herrn Gegners in die verursachten Kosten “. Diese Eingabe hatte den gewünschten Erfolg; die Frau Auditeurin bekam das Manuskript zurück. 1) Unterm 31. Oktober erbot sich der Buchhändler Schreiner in Düsseldorf, die „ Hermansschlacht “ in Verlag zu nehmen, da er sich gegen Grabbe dazu verpflichtet habe. Die Übersendung der Vorlage für den Druck wurde durch verschiedene Umstände ver- zögert. Zunächst durch eine Erkrankung Louisens, sodann dadurch, daß diese vom Originale eine Abschrift anfertigen ließ, der ihr sonst gerühmte Abschreiber aber eine fatale Handschrift und so schlecht geschrieben hatte, daß sie viel korrigieren mußte. Schließ- lich konnte sie sich, mißtrauisch wie sie war, nicht dazu entschlie- ßen, die Kopie in Detmold zur Post zu geben, mußte vielmehr zu diesem Zwecke erst nach Herford oder Paderborn reisen. Ihr Brief vom 17. November 1836 begleitete die Sendung. Darin findet sich u. a. die Mitteilung, Grabbe habe die in Detmold entstandene |
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