| [GAA, Bd. V, S. 288] Unterthänigst bitte ich Ewr Hochfürstlichen Durchlaucht: mir gnädigst eine Gageerhöhung, und scheint es nicht unbillig, zwar die Gage eines Secondelieutenants zu 24 rthlrn. monatlich ertheilen, so wie diese Bitte mildreichst verzeihen 5zu wollen. In tiefster Devotion ersterbend Durchlauchtigst Fürst! Ewr Hochfürstlichen Durchlaucht Detmold den 19t December 1829. tief unterthänigster Grabbe. 10 U.P.M. ad 6362. Die unterthänigste Bitte des Auditeurs Grabbe um Gehalts-Zulage scheint gnädigste Berücksichtigung zu verdienen. Als im Jahre 1812 das ganze Officier-Corps incl. des Militair-Cassen-Rendanten mit einer Gagen-Erhöhung begnadigt wurde, blieb 15der damalige Auditeur Rotberg lediglich aus dem zu der Zeit auch actenmäßig gewordenen Grunde ausgeschlossen, weil er seinen Dienst unordentlich versah und man ihn durch Vorenthaltung der Zulage theils strafen theils bessern wollte. Auch wurde dafür gehalten, daß die Gebühren für Heiraths-Consense, 20Paß-Ertheilungen u.s.w. monathlich ungefähr ebenso hoch anzuschlagen seyen als die Gage zu 12 rthlrn. Bey dem jetzigen Auditeur verhält sich dieses Alles anders. Er ist fleißig, prompt, in practischer Geschicklichkeit zunehmend, ehrliebend und nicht zum Sportuliren geneigt, 25er bedarf keines Sporns zur Arbeit und kann an Gebühren nicht halb soviel verdienen als sein Vorgänger, weil die Soldaten nicht mehr solange im Militair-Nex bleiben als sonst, wo sie oft erst mit 24 Jahren Soldaten wurden, und dann noch 5 Jahre dienen musten. In das Alter vom 24. bis zum 3029. Jahre fallen aber die meisten Heirathen; die Consens-Gesuche vervielfältigten sich also damals ebensosehr wie sie sich jetzt vermindern, weil die Aufforderungen zur Erfüllung der Militairpflicht jetzt so geschehen, daß auch die einrangirten Soldaten mit dem 26. Jahre ihren Abschied erhalten können. 35 Unter diesen Verhältnissen dürfte es billig seyn, wenn Ew. Hochfürstliche Durchlaucht dem Auditeur Grabbe die Gnade zu erzeigen geruheten, ihm eine Zulage von monathlich 6 rthlrn. huldreichst zu bewilligen, und wird der desfallsige |
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