| [GAA, Bd. IV, S. 439] Dem auswärtigen Publiko, das die Mitglieder der hiesigen Bühne nicht kennt, und also leicht durch eine Schmähschrift verleitet werden könnte, sie falsch zu beurtheilen, glaubte ich diese Erklärung schuldig zu seyn. Detmold, am 8. Junius 1828. August Pichler.“ Diese Abwehr war nicht der einzige öffentliche Widerspruch, den Grabbes Kritik der Leistungen des Detmolder Hoftheaters hervorrief. Wenige Wochen vor Pichlers Replik erschien in der von Dr. Heinrich Schulz in Hamm herausgegebenen „Hermione“ , und zwar in den Nummern 22 und 23 vom 28. Mai und 4. Juni 1828, ein Bericht „Ueber das fürstliche Hoftheater und dessen resp. Künstlerverein in Detmold im Jahr 1827“, der aus „Hamburg, im April 1828“ datiert und mit „Peregrinus“ unterzeichnet ist; ein Pseudonym, hinter dem sich, nach persönlichen Bemerkungen am Eingange, ein Reisender verbirgt, der sich vom September 1827 bis zum Januar 1828 in Detmold aufgehalten hatte. Der Verfasser behandelt zunächst die Pichlersche Truppe vor ihrer Festsetzung in Detmold, ferner das neue Hoftheater und die Eröffnungsvorstellung, er referiert über den Personalstand der Truppe und des Orchesters und wendet sich schließlich den Leistungen des Theaters zu. „Es ist“, so schreibt er, „in diesem Theater nicht erlaubt, durch lautes Beifallsrufen, oder ein Mißfallen, durch Zischen, Pfeifen oder Pochen, wie in anderen Theatern wohl geschiehet, zu erkennen zu geben; wohl aber ein bescheidenes und geräuschloses Händeklatschen als Beifallszeichen ist jedem Zuschauer gestattet. Eine sehr zweckmäßige Verordnung, um Mißbräuchen vorzubeugen, die nicht nur in Gegenwart des Hofes unanständig, sondern auch für das ganze Auditorium störend sein würden. Doch darf hier nicht ungerügt bleiben, daß es in diesem einige unbilligdenkende und nur im Tadeln sich gefallende Kritikaster gibt, die das Lobenswerthe nicht anerkennen, nur die Schattenseiten aufzusuchen bemüht sind, um über unbedeutende Mängel, die kaum bemerkenswerth sind, ihre trivialen Witzeleien und Bekrittelungen nicht nur in öffentlichen Gesellschaften zum Bessten zu |
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