| [GAA, Bd. IV, S. 374] hunderts, in Rücksicht der Länder- Menschen- und Productenkunde. Für jede Klasse von Lesern von E.[berhard] A.[ugust] W.[ilhelm] von Zimmermann. Jg. 10. Mit 12 Kupfern. Leipzig, bei Gerhard Fleischer d. Jüng. 1811. 2. Lesarten S.7, Z.9: silbernen Pallastes] das Wort Pallastes ist nicht ausgeschrieben, sondern durch einen langen Strich unter demselben Worte hinter goldenen ersetzt H S.7, Z.10: Löwen,] zuerst Löwen und daraus Löwen, H S.7, Z.13: Beherrscheer] der Buchstabe vor dem letzten r ist nicht mit Sicherheit als e gelesen, aber wohl nur nicht völlig geglückt H 3. Erläuterungen Der Eintrag ist durch die folgende Stelle im Abschnitte über „Das Reich der Birmanen“ (S. 165—283) angeregt: „Auch die Birmanen stehen, ihrer Gescheidtheit ungeachtet, unter dem Despotismus eines Einzigen. Ihr jetziger Regent, Herr von Ava, Pegu, Arrakan und Cassay, giebt sich noch überdies hochtönende, zum Theil lächerlich klingende Titel. So nennt er sich z. B. Herr des weißen und gefleckten und aller Elephanten der Erde, Herr der weißen Sonnenschirme; die Hoffarbe ist nämlich weiß, und sie ist niemanden, außer dem Hofe, erlaubt. Der König von Pegu führte auch den Titel: eines Bruders der Sonne; eines Anverwandten des Mondes und aller Gestirne, durch dessen Verwendung alle Thiere genährt, und die Jahrszeiten geordnet würden; dem daher alle übrige Könige der Erde unterworfen wären. Hatte er gespeiset, dann ließ er durch Trompetenschall bekannt machen, daß nun gleichfalls alle übrige Könige die Erlaubniß erhielten zu Tafel zu gehen. So heilig ist bei den Birmanen der König, daß sie gleichsam nur indirecte von ihm sprechen. Sie sagen daher nicht, dies muß der König hören, erfahren oder wahrnehmen, sondern dies muß zu den goldnen Ohren, zu der goldnen Nase gelangen; so legt man sich auch nicht zu des Königs Füßen, sondern zu den goldnen Füßen. Kurz, die Verehrung des Monarchen grenzt an Anbetung, sie ist sklavisch.“ (S. 236—37.) Mit Sicherheit zu datieren ist der Eintrag nicht. Schließt man aus dem vom 30. September 1815 datierten Briefe Grabbes an die Meyersche Buchhandlung ( Nr 9) richtig, daß das „Taschenbuch der Reisen“ einschließlich der beiden Abteilungen des zwölften Jahrgangs, wie es Grabbe wohl einmal besessen hat, insgesamt erst zu jener Zeit bestellt worden ist, so wäre die Zeit kurz vor dem angeführten Tage, als die des Erwerbs, der terminus a quo. Nimmt man aber an, daß Grabbe die vierzehn, bei Abfassung seines |
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