| [GAA, Bd. V, S. 238] Mittwoch und Donnerstag die Rottbergische Auction zu veranstalten, insbesondere weil am Gründonnerstage, den 3ten April c, solches Geschäft schon an sich unpaßlich seyn würde, so setzt es, gleichfalls dem Antrage gemäß, die qu. 5Auction gleich auf die ersten Tage nach kommenden Ostern, nämlich Dienstag den 8ten April und eventualiter auf folgende Tage, Morgens 9, und Nachmittags 3 Uhr hiermit an. Zugleich sollen bis nächsten Mittwochen Abend die noch im Rottbergischen Logis befindlichen Gerichts Acten daraus von 10Gerichtswegen fortgeschafft werden. Hinsichtlich des Verkaufes der Bücher bleibt es aber lediglich der Frau Mandatarin überlassen, ob derselbe zugleich mit der Auction der übrigen Mobilien statt finden soll, und ob er entweder durch die Mandatarin oder durch das Militairgericht (welchem in dem 15letzteren Fall jedoch die Insertionsgebühren gleich nach deren Anforderung durch die Frau Mandatarin vorläufig zu ersetzen sind) auch noch im Intelligenzblatt bekannt zu machen ist. Auch gegen die Aufwartung des Soldaten Nolte bei der Auction ist nichts zu erinnern; es wird jedoch behuf des 20Zuschlages der Corporal Viering proponirt, als welchem von der Inventarisation her die zu verkaufenden Sachen und ihre Anordnung schon bekannt sind. Sonstige Gerichtssporteln anbelangend, sollen dieselben, falls nicht die Frau Mandatarin es anders mit Grunde wünscht, bis nach geschehenem 25Verkauf des Nachlasses ausgesetzt, dann jedoch jedenfalls sofort aus demselben realisirt werden. Decretum Detmold den 31. März 1828. Fürstl. Lipp. Militairgericht daselbst. Böger. Grabbe. 30 [Adresse:] An die Frau Archivräthin Clostermeier hierselbst. Hochgeehrtester Herr Forstsecretair! Ihrer gefälligen und geehrten Antwort gemäß, will ich daher die Bücherauction auf Dienstag Nachmittags 3 Uhr anzeigen, 35und bitte um Verzeihung, wenn ich um Kosten und Zeit zu sparen, deshalb mündlich anfragen ließ. Haben Sie Erinnerungen, |
| |