| [GAA, Bd. I, S. 666] S.365, Z.2: Bellona: Göttin des Kriegs, als Gattin oder Schwe- ster des Mars gedacht. Ihr Tempel stand in der Nähe des späteren Circus Flaminius. S.365, Z.23: Quiriten: Die vollberechtigten römischen Bürger. S.365, Z.33 f.: das gracchische Gesetz: Tiberius Sempronius Grac- chus, der Volkstribun des Jahres 133, faßte angesichts der ver- ödeten Ländereien, die er auf dem Wege nach Spanien in Etrurien gesehen hatte, den Entschluß, durch eine umfassende Agrargesetz- gebung die Not der niederen Bevölkerung, des Bauernstandes, zu beseitigen, um zugleich die Wehrhaftigkeit Italiens zu heben. Dabei hoffte er auf den Beistand der einsichtsvollen, ihm z. T. ver- wandten Kreise des Adels. Sogleich nach Antritt seines Amtes trat er mit seinem Reformprogramm hervor. Er erklärte, daß er keine Neuerungen einführen, sondern nur ein gutes, doch aus der Übung gekommenes älteres Gesetz zu neuer Geltung bringen wolle, nämlich das Verbot, mehr als 500 Morgen des öffentlichen Ackers zu besitzen. Mit der Durchführung dieses Gesetzes hoffte Tiberius genug Land zur Schaffung zahlreicher Bauernstellen zu gewinnen. Um aber die Besitzer größerer, aus Gemeindeland erwachsener Güter zu schonen, erweiterte er es dahin, daß für zwei Söhne je weitere 250 Morgen bewilligt wurden. Dieses Ackergesetz wurde vom Senate heftig bekämpft; jedoch erzwang Tiberius seine An- nahme. Die Anklagen, welche aus der Schicht der Optimaten gegen ihn erhoben wurden, verdichteten sich zu dem Vorwurfe, er strebe nach der Alleinherrschaft. Die ihm nahestehenden Kreise glaubten, der beste Schutz gegen die wachsende Gefahr sei die Fortsetzung des Tribunats, die freilich verfassungswidrig war. Die Wahlen fanden im Sommer statt, zu einer Zeit also, da die Masse des Landvolkes, unter der Tiberius seine Anhänger hatte, durch die Feldarbeit von Rom ferngehalten war. Dennoch erschien dem Senate, der im Tempel der Fides versammelt war, eine Wiederwahl mög- lich. Daher stürmten die Senatoren unter Führung des Pontifex Publius Cornelius Scipio Nasica, mit Knitteln und Stuhlbeinen bewaffnet, auf das Kapitol, erschlugen den Tiberius und 300 seiner Anhänger, und warfen seine Leiche in den Tiber. S.366, Z.8: Romulus: Nach der Sage waren Romulus und Remus, Zwillingssöhne des Mars und der Rhea Silvia, nach ihrer Aus- setzung und wunderbaren Errettung die Gründer Roms. S.366, Z.24: der jüngere Metell: So genannt zum Unterschiede von seinem Vater Q. Caecilius Metellus Numidicus (gest. wohl im Jahre 91), dem Vorgänger des Marius im Kampfe gegen Ju- gurtha. Siehe auch die Anm. zu S. 310, Z. 11. S.366, Z.25: Samniten: Name für den politischen Verband der ursprünglich im Binnenlande Süditaliens und im Hinterlande Cam- paniens ansässigen Stämme. Im fünften Jahrhundert begannen sie von ihrer sabinischen Heimat aus nach den Küstenebenen vorzu- dringen, nach Campanien, nach Apulien und bis in die Nähe des tarentinischen Gebietes. So kamen Latiner und Samniten ein- ander immer näher. Kriegerische Auseinandersetzungen waren die Folge; zwei Samnitenkriege (327—304; 299—291) führten zur Un- terwerfung des mit Galliern und Etruskern verbündeten Volkes. |
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